VG Konz: Briefwahl ab Mitte Februar möglich – kurze Fristen beachten

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Foto: dpa

KONZ. Ab der kommenden Woche werden die Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehende Bundestagswahl zentral aus Mainz versendet. Auf der Vorderseite der Benachrichtigung ist das Wahllokal angegeben, in dem man am 23. Februar 2025 seine Stimme abgeben kann. Die Rückseite ist für alle relevant, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann man per QR Code oder postalisch Briefwahl beantragen. Aufgrund der Besonderheit der vorgezogenen Wahl gelten diesmal jedoch knappere Fristen. Denn erst an den letzten Januartagen steht endgültig fest, welche Kandidaten auf den Stimmzetteln stehen werden. Danach beginnt der gebündelte, landesweite Druck der Stimmzettel für die unterschiedlichen Wahlkreise in Rheinland-Pfalz.

Deshalb können die Stimmzettel zusammen mit den weiteren notwendigen Unterlagen für die Briefwahl frühestens ab 10. Februar 2025 verschickt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz bereitet jetzt schon alles vor, damit der Versand der Unterlagen schnellstmöglich losgehen kann, sobald die Stimmzettel im Rathaus eingetroffen sind. Trotzdem bleibt durch die Fristverkürzungen nur wenig Zeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen an die Verwaltung zurückzuschicken. Es muss beachtet werden, dass der Brief rechtzeitig vor der Wahl im Rathaus eingegangen sein muss. Da der Versand per Post mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, sollte ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden.

Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Diese können auch leicht am 23. Februar 2025 im Wahllokal in der Nähe des Wohnsitzes abgegeben werden. (Quelle: Verbandsgemeindeverwaltung Konz)

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