ZWEIBRÜCKEN. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat Anklage gegen einen 58-jährigen Mann wegen Mordes zur Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken erhoben.
Dem Angeschuldigten wird seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 27.8.2024 in der ehegemeinschaftlichen Wohnung seine zum Tatzeitpunkt 51-jährige Ehefrau getötet zu haben. Er trat in der Küche von hinten an seine Ehefrau, die sich keines Angriffs versah, heran und versetzte ihr mehrere, heftige Messerstiche gegen Hals und Oberkörper. Im Anschluss fügte sich der Mann selbst mehrere Schnittverletzungen zu.
Die Geschädigte erlitt so schwere Verletzungen, dass sie verstarb. Der 58-Jährige selbst wurde mit schweren Verletzungen zunächst in ein Krankenhaus eingeliefert. Gegen ihn erging Haftbefehl.
Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Das Landgericht hat nunmehr über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Haftfortdauer zu entscheiden. (Quelle: Staatsanwaltschaft Zweibrücken)