Neue Schulden: Saar-Landtag beschließt schon wieder Notlage

Das Saarland wird auch im kommenden Jahr neue Schulden machen. Deswegen hat der Landtag erneut eine Notsituation erklärt.

0
Das Thema Migration beschäftigt auch den Landtag im Saarland. Foto: Oliver Dietze / dpa / Archiv

SAARBRÜCKEN. Der Landtag des Saarlandes hat endgültig den Weg für neue Schulden im kommenden Jahr freigemacht. Das Parlament beschloss in Saarbrücken einstimmig, dass sich das Land auch 2025 in einer «außergewöhnlichen Notsituation» befinde. Damit kann die eigentlich geltende Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden.

Bei der Notlage handelt es sich dem Beschluss zufolge um die Effekte des Strukturwandels, der vor allem die auf Stahl und Automobilindustrie ausgerichtete Wirtschaft an der Saar erheblich trifft.

Die zusätzliche Verschuldung dient vor allem dazu, einen Ende 2022 geschaffenen Transformationsfonds zu finanzieren. Dieser wurde von der SPD-Alleinregierung ursprünglich mit 3 Milliarden Euro dotiert. Nach Gesprächen mit der oppositionellen CDU wurde er auf 2,9 Milliarden Euro verkleinert.

Außerdem wurde die notlagenbedingte Kreditaufnahme von 2,4 auf 1,5 Milliarden Euro verringert. Nach dieser Einigung zog die CDU die Drohung mit einer Klage gegen den Transformationsfonds zurück.

Finanzminister Jakob von Weizsäcker (SPD) sagte, mit dem Transformationsfonds werde Sicherheit für wichtige Investitionen geschaffen: «Der Fonds stellt sicher, dass wir mutig gemeinsam unsere Zukunft gestalten.» Zugleich beschloss der Landtag ebenfalls einstimmig einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2025. Dieser soll von knapp 6 Milliarden auf knapp 6,3 Milliarden Euro ansteigen. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelRücksichtslos und illegal: Müllverbrennung auf Grünfläche sorgt für Entsetzen
Nächster ArtikelKirchengelder über Jahre veruntreut: Priester aus dem Bistum Trier verurteilt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.