MAINZ. Nach der tödlichen Messerattacke von Solingen, bei der ein 26-jähriger syrischer Asylbewerber drei Menschen getötet und mehrere verletzt hat, entbrennt in Deutschland eine hitzige Debatte über Abschiebungen und das Asylrecht. Der mutmaßliche Täter hätte laut den bestehenden EU-Asylregeln nach Bulgarien überstellt werden sollen, da er über dieses Land nach Deutschland gekommen war. Jedoch scheiterte seine Abschiebung im Juni 2023, was nun scharfe Kritik und Forderungen nach Reformen des Abschiebesystems laut werden lässt.
Abschiebung als Problemfall
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) rief nach der Tat zu einer sachlichen Auseinandersetzung auf und warnte vor einfachen, populistischen Lösungen im Asyl- und Strafrecht. Er betonte, dass eine bloße Verschärfung des Waffenrechts für Messer keine Garantie dafür sei, Taten wie in Solingen zu verhindern. Der Minister wies darauf hin, dass es „verdammt schwer“ sei, jemanden tatsächlich abzuschieben. Abschiebungen scheitern oft aufgrund rechtlicher, logistischer und bürokratischer Hürden, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene.
Zahlen und Herausforderungen der Abschiebung
Laut dem Integrationsministerium scheiterten im ersten Halbjahr 2024 in Rheinland-Pfalz 381 Abschiebungen. Die Gründe waren vielfältig: In 290 Fällen waren die Betroffenen nicht auffindbar, 17 Abschiebungen scheiterten aufgrund von Widerstand, und 74 scheiterten aus anderen Gründen. Von den insgesamt 8.619 ausreisepflichtigen Personen in Rheinland-Pfalz konnten viele nicht abgeschoben werden, weil sie eine Duldung besitzen, die beispielsweise aus Krankheitsgründen oder dem Fehlen von Ausweisdokumenten erteilt wird. Eine Duldung ist jedoch immer befristet und kann jederzeit widerrufen werden.
Forderungen und Reformvorschläge
Nach der Tat forderten Politiker verschiedener Parteien härtere Maßnahmen. Der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder schlug vor, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive gar nicht erst auf Kommunen zu verteilen und ausreisepflichtige Straftäter in zeitlich unbegrenzte Abschiebehaft zu nehmen. Die AfD forderte eine „strukturelle Abschiebeoffensive“. Der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz warnte jedoch vor den Folgen solcher Maßnahmen für die Integration. Abgelehnte Asylbewerber seien bereits jetzt verpflichtet, bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben, was sich negativ auf ihre Bemühungen zur Integration auswirke.
Europäische Ebene und Dublin-III-Verordnung
Die Schwierigkeiten bei der Abschiebung werden auch auf europäischer Ebene deutlich. Laut der Dublin-III-Verordnung müssen Asylbewerber in das EU-Land zurückgeführt werden, in dem sie zuerst angekommen sind. In der Praxis jedoch scheitern viele dieser Überstellungen, weil sich betroffene Personen weigern, in ein Flugzeug zu steigen, oder weil die betroffenen Staaten nicht ausreichend kooperieren. Die Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) bezeichnete das System daher als „überholungsbedürftig“.
Perspektiven und Ausblick
Justizminister Mertin regt an, die Gründe für das Scheitern von Abschiebungen genauer zu analysieren. Er plädiert dafür, die Fristen für Überstellungen zu verlängern und Abschiebeverfahren insgesamt zu erleichtern. Eine europäische Reform, die 2026 in Kraft treten soll, könnte diese Prozesse verbessern, indem sie mehr Fälle abdeckt und mehr Möglichkeiten für die Haft von Personen bietet, die sich der Abschiebung entziehen.
Verdammt lang her, verdammt schwer ….blurb blurbel …bubbel….
Ich wälze nicht schwere Probleme und spreche nicht über die Zeit.
Ich weiß nicht, wohin ich dann käme, ich weiß nur, ich käme nicht weit.
Herr Mertin: schauen Sie bitte in das heilige Grundgesetz, Artikel 16a/Absatz 2. Da steht alles drin,also schliessen Sie die Grenzen und führen Grenzkontrollen durch.
Es kann doch so einfach sein ….
Diejenigen, die sie rein geholt haben, sollen sie auch persönlich auf ihre Kosten zurück bringen. Und nicht von unseren Steuergelder.
so schwer ist es nicht….
Asyl abgelehnt oder verwirkt = ausreisepflichtig = Geldhahn auf 0€ zudrehen, Arbeitserlaubnis ebenfalls entziehen.
bei Schwarzarbeit oder weiterer Straftat: Ausreisezentrum mit Grundversorgung (Bett (Mehrbettzimmer), Essen, Seife) + Arbeitseinsatz um das zu finanzieren (Straßen kehren etc.) => Ab in den Flieger
+ den beschäftigenden mit hohen (5 Stelligen) Strafen bedenken und den Laden dicht machen.