Pfingsthochwasser: So viel Soforthilfe wurde in Rheinland-Pfalz ausgezahlt

Unwetter führten im Südwesten von Rheinland-Pfalz an den Pfingstfeiertagen zu Überflutungen, Erdrutschen sowie vollgelaufenen Straßen und Kellern. Das Land unterstützt die Betroffenen mit Soforthilfen.

0
Unwetter sorgten im Südwesren von Rheinland-Pfalz an Pfingsten für Überflutungen, Erdrutschen sowie vollgelaufene Straßen und Keller. Foto: Thomas Frey/dpa/Symbolbild

MAINZ. Für die durch das Hochwasser an Pfingsten geschädigten Menschen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung bislang Soforthilfen in Höhe von 645.000 Euro ausgezahlt. 510 Anträge seien dafür von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht worden, teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit.

Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, die diese Gelder dann zielgerichtet den betroffenen Menschen zukommen lassen. Die höchsten Summen seien für Betroffene in der Stadt Zweibrücken mit 293.500 Euro und im Landkreis Südwestpfalz mit 189.500 Euro ausgeschüttet worden, berichtete das Innenministerium.

Die Landesregierung hatte im Juni die Soforthilfen für betroffene Privathaushalte beschlossen. Damit werden laut Ministerium Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie in den Kreisen Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den in kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken unterstützt.

Soforthilfe können maximal in Höhe von 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt gewährt werden. Gedeckelt ist die Hilfe bei 3.000 Euro. Die Unwetter an Pfingsten hatten im Südwesten von Rheinland-Pfalz zu Überflutungen, Erdrutschen sowie vollgelaufene Straßen und Keller gesorgt. (Quelle: dpa)

Vorheriger ArtikelRegion: Kollision von PKW und Kleinkraftrad – Verursacher haut ab
Nächster ArtikelLuftverkehr nicht beeinträchtigt: Brand bei Recyclingunternehmen neben dem „Hahn“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.