Urteil erwartet: Vorbestrafter Sexualstraftäter soll Rentnerin (69) getötet haben

Ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter soll eine Rentnerin in Neunkirchen getötet haben, die mit dem E-Bike unterwegs war. Jetzt soll das Urteil fallen.

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Foto: dpa/Symbolbild

SAARBRÜCKEN/NEUNKIRCHEN. Im Mordprozess gegen einen 61-Jährigen, der im September eine 69 Jahre alte Rentnerin auf einem Radweg bei Neunkirchen-Sinnerthal vergewaltigt und getötet haben soll, wird am heutigen Mittwoch (9.00 Uhr) vom Landgericht Saarbrücken das Urteil erwartet.

Bei dem deutschen Angeklagten handelt es sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter, der nach einer positiven Sozialprognose seit 2020 wieder auf freiem Fuß war. Er stand seit Mitte März vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm weitere sechs Fälle der sexuellen Belästigung und einen Fall der Körperverletzung zur Last. So soll der Mann, der in einer Bäckerei als Reinigungskraft arbeitete, Kolleginnen und eine Spaziergängerin ab Ende 2022 und im Laufe des Jahres 2023 sexuell belästigt, bedroht und verletzt haben.

Zum Prozessauftakt hatte sich der Angeklagte weder zu seiner Person noch zu den Tatvorwürfen geäußert. Die Anklage wirft ihm vor, zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes gehandelt zu haben. Die frühere Krankenschwester war an jenem Tag morgens auf ihrem E-Bike unterwegs und wollte am Nachmittag eines ihrer Enkelkinder aus der Betreuung abholen. Als die Frau, die als sehr gewissenhaft galt, dort nicht erschien, alarmierten ihre Kinder die Polizei. Erst zwei Tage später wurde der teils unbekleidete Leichnam ihrer Mutter in einem Bach gefunden. Nach Aussagen einer Kriminalbeamtin habe es Hinweise gegeben, dass das Opfer erwürgt oder stranguliert worden sei.

Wenige Minuten vor der Tat soll der 61-Jährige noch seine Bewährungshelferin aufgesucht haben. DNA-Spuren vom Tatort hatten damals zu dem mutmaßlichen Täter geführt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers beantragte die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Betreffend des angeklagten Tötungsdeliktes habe sie die Voraussetzungen des Mordes bejaht. Nach Auffassung der Verteidigung seien jedoch nur die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge gegeben. Deshalb habe sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte bereits 1991 wegen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe und 1997 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuletzt sei er 2003 wegen Sexualdelikten vor dem Landgericht Saarbrücken zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden – mit angeordneter Sicherungsverwahrung. Im Frühjahr 2020 sei diese «auf der Grundlage einer positiven Legalprognose» eines Gutachters zur Bewährung ausgesetzt worden. (Quelle: dpa)

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