Mit dem Sommer kommt auch die Fußball-Europameisterschaft näher, ein Ereignis, das Millionen von Menschen in ganz Europa vereint. Vor dem Fußball-Großereignis in Deutschland kocht auch eine altbekannte Debatte wieder hoch: Dürfen Polizisten und Polizistinnen Deutschland-Flaggen tragen? In Berlin lautet die Antwort für die diesjährige Heim-EM Nein – auch Bundespolizisten dürfen weder auf Polizeiautos noch auf ihrer Dienstkleidung im Dienst eine Deutschlandfahne tragen.
„Insbesondere das Neutralitätsgebot und verkehrsrechtliche Regelungen […] stehen einer Beflaggung von Dienstfahrzeugen grundsätzlich entgegen“, erklärt das Bundesinnenministerium von Ministerin Nancy Faeser (53, SPD) auf eine Anfrage des Unions-Abgeordneten Christoph de Vries (49, CDU).
Das Fahnenverbot für Polizisten hatte schon bei früheren Sportereignissen Debatten ausgelöst. Diejenigen, die für das Tragen der Nationalflagge durch Polizisten plädieren, argumentieren oft, dass es ein Ausdruck von Stolz und Zugehörigkeit sei. In einer Zeit, in der das Land von verschiedenen gesellschaftlichen Herausforderungen und politischen Spannungen geprägt ist, könne das Zeigen der Flagge durch Polizeibeamte ein Symbol der Einheit und Solidarität sein. Es könnte das Gefühl der Gemeinschaft stärken und ein positives Bild von Deutschland in der Welt vermitteln.
Auf der anderen Seite gibt es jedoch starke Bedenken gegenüber dieser Idee. Einige argumentieren, dass die Polizei eine neutrale Institution sein sollte und das Tragen von Nationalflaggen potenziell politische Botschaften senden könnte, die von verschiedenen Gruppen unterschiedlich interpretiert werden könnten. Dies könnte zu Spannungen führen und das Vertrauen in die Neutralität und Objektivität der Polizei untergraben.
„Wir sind der Neutralität verpflichtet“, äußert sich beispielsweise Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik . Bei einem internationalen Sportereignis mit Gästen aus aller Welt sei die Polizei „absolut unparteiisch“. Auch Martin Matz, Innenexperte der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, sagte: „Patrioten sind nicht daran zu erkennen, dass sie Fahnen schwingen. Patrioten verstehen, dass ein großes Sportevent mit 2,5 Millionen Gästen und mehreren Hundert Millionen TV-Zuschauern eine Chance für Berlin ist und gute Gastgeber erfordert.“
Kritik an der Entscheidung des Innenministeriums kommt unter anderem aus der CDU: „Wer ein unverkrampftes, positives Verhältnis zu Deutschland hat, kann seinen Polizeibeamten bei einem Fußballball-Großevent wie der EM nicht ernsthaft verbieten, Deutschlandfahnen offen zu tragen“, so der Abgeordnete de Vries gegenüber zu BILD. „Das passiert überall auf der Welt und niemand würde deshalb die Neutralität unserer Polizisten anzweifeln.“
(Quelle: t-online.de/ Berliner Kurier/ bild.de)



















Langsam, aber sicher geht mir dieses ökosozialistische Entnationalisierungsgehabe, gefördert durch die beste und beliebteste Regierung aller Zeiten, gewaltig auf den Sack. Die haben doch einen Knall. Ich will während der EM auch keine Regenbogen sehen.
In Deutschland ist alles geregelt, warum sollen Bundespolizisten keine Flage am Fahrzeug führen Frau Faeser, ist der Bundespräsident und der Bundeskanzelr jetzt auch ein Nationalist???? siehe Bundesministerium für Inneres und Heimat, Protokoll Inland der Bundesregierung! Kennen sie ihre eigenen Dienstvorschriften nicht????
Berechtigung zum Führen von Standern
In Anhang 2 zur Anordnung über die deutschen Flaggen sind unter Anderem folgende Festlegungen über die Berechtigung zum Führen von Standern an Dienstkraftfahrzeugen enthalten: Der Bundespräsident führt an Dienstkraftfahrzeugen die Standarte gemäß Abschnitt I. Nr. 2 der Anordnung über die deutschen Flaggen.
Die höchsten Repräsentanten der übrigen Verfassungsorgane des Bundes (der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler, der Präsident des Bundesrates und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts) führen an Dienstkraftfahrzeugen die Bundesdienstflagge als Stander im Format 30 x 30 cm.
Die Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, die Bundesminister, die Vizepräsidenten des Bundesrates und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts führen an Dienstkraftfahrzeugen die Bundesdienstflagge als Stander im Format 25 x 25 cm.
Bundesdienst-Stander am ehemaligen Dienstwagen von Bundeskanzler Adenauer im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Bundesdienst-Stander am ehemaligen Dienstwagen von Bundeskanzler Adenauer im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: Protokoll Inland Stander am Adenauer-Mercedes
Die Flaggenführung an Dienstkraftwagen der deutschen Vertretungen ist in § 54 der „Geschäftsordnung für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland“ geregelt. Danach sind die Leiter der diplomatischen Vertretungen ermächtigt, bei dienstlichen Fahrten im Gastland vorne rechts am Dienstwagen (in Staaten mit Linksverkehr auf der linken Seite) die Bundesdienstflagge in der Größe 18 x 25 cm zu führen. Dies gilt ebenso für die Ständigen Vertreter, wenn sie die Vertretung ausüben. Bei Leerfahrten wird keine Flagge gesetzt. Wird bei Dienstfahrten die Bundesdienstflagge geführt, so ist keine andere Flagge zu setzen. Die Leiter der konsularischen Vertretungen führen die Bundesdienstflagge in Doppelstanderform in der Größe 15 x 25 cm.
Fussballgott, 100 % Zustimmung. Deutsche Polizeibeamte dürfen während der EM keine Deutschlandflagge präsentieren. Frau Faeser, ich zweifle an Ihrem …………. Dieses fürchterliche Drama neigt sich dem Ende zu, noch ein wenig Geduld.