TRIER/NIEDERÖFFLINGEN/A1. Am heutigen Freitag führten Beamte der Scherlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier, Schwerlastkontrollgruppen anderer Präsidien und der Fachhochschule der Polizei auf der Tank- und Rastanlage Eifel-West an der BAB A-1, Richtung Saarbrücken, Höhe Niederöfflingen gemeinsame Kontrollen des gewerblichen Güterkraftverkehrs durch.
Hierbei wurden insgesamt 21 Fahrzeuge und Gespanne überprüft, wobei für insgesamt acht Fahrzeuge und Gespanne die Fahrt umgehend endete.
Bei einem Sattelzug mit deutscher Zulassung stellten die Beamten fest, dass der Fahrer teils ohne die erforderliche Fahrerkarte im Fahrtenschreiber unterwegs war und seine Lenk- und Ruhezeiten nachträglich verfälschte, so dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen eingeleitet wurde und ihm die wurde die Weiterfahrt untersagt, da er keine entsprechende Ruhezeit vor Fahrtantritt nachweisen konnte.
Bei einem Sprinter mit ukrainischer Zulassung endete die Fahrt umgehend wegen gravierender technischer Mängel. Schon bei der ersten Betrachtung durch die Beamten fielen mehrere Mängel auf.
Doch die Liste der Mängel wurde nach Vorführung bei einem Fahrzeugsachverständigen einer Prüfstelle noch wesentlich länger, so dass es dem Prüfer sogar fast die Sprache verschlug. Insgesamt wurden hier 35 (!) Mängel festgestellt, u. a. wegen teils faustgroßen Durchrostungen der Karosserie und Mängel an der Lenkung, Bremsen und Fahrzeugelektronik. Die Durchrostungen waren teils mit Spachtelmasse oder Bauschaum ausgefüllt.
Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch für einen Kastenwagen mit französischer Zulassung endete die Fahrt umgehend. Hier stellten die Beamten unsachgemäß transportierte Lebensmittel und ebenfalls Mängel am Fahrzeug fest. Das Fahrzeug wurde auch einem Fahrzeugsachverständigen einer Prüfstelle vorgeführt, der hier insgesamt 29 Mängel, teils gravierender Art, feststellte. Es wurden Mängel an Bremsen, Reifen und Karosserie (erhebliche Durchrostungen) festgestellt, so dass hier das Fahrzeug ebenfalls sofort aus dem Verkehr gezogen werden musste.
Die unsachgemäß transportierten Lebensmittel wurden auf Anordnung des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Bernkastel-Kues, welches ebenfalls vor Ort erschien, in einem Fachbetrieb entsorgt. Gegen den Fahrer wird nun je ein Bußgeldverfahren wegen dem Verstoß gegen das Lebensmittelrecht und wegen den technischen Mängel am Fahrzeug eingeleitet.
Im weiteren Verlaufe der Kontrollen wurde ein Lkw-Zug mit polnischer Zulassung angehalten, welcher die zulässige Höhe von 4,00m überschritt. Bei der Kontrolle wurden eine Gesamthöhe von 4,15m festgestellt. Da der Lkw-Zug Terminfracht geladen hatte, wurde er noch bis zu einem Entladeort in Wittlich begleitet, danach wurde auch hier die Weiterfahrt untersagt bis die zulässige Höhe des Gespanns durch eine spezialisierte Fachwerkstatt eingestellt wurde. Gegen den Fahrer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen ein Verfahren, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
Bei einem Pritschenwagen mit polnischer Zulassung stellten die Beamten fest, dass dieser das zulässige Gesamtgewicht von 3.500Kg um 640Kg und somit um über 18% überschritten hatte. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt, bis die Ladung soweit umgeladen ist, dass das Fahrzeug die zulässige Gesamtmasse erreicht hat. Gegen den Fahrer wurde ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen ebenfalls ein Verfahren wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Bei weiteren Kontrollen wurden durch die Beamten noch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sowie gegen das Gefahrgutrecht festgestellt. Entsprechende Kontrollberichte wurden an die zuständigen Behörden gefertigt, sowie Bußgeldverfahren eingeleitet.