Flughafen Hahn: Schlagring ist kein Souvenir – Strafverfahren nach fadenscheiniger Ausrede

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Foto: dpa/Symbolbild

FLUGHAFEN HAHN. Bereits am Freitagvormittag fiel der Polizei bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Hahn ein Fluggast auf, welcher einen Schlagring mit sich führte. Auf Nachfrage gibt dieser an, dass dies ein Souvenir aus Luxemburg sei.

Die eher dürftige Ausrede half der betroffenen Person nicht, da es sich bei dem vermeintlichen Souvenir laut dem Waffengesetz um einen verbotenen Gegenstand handelt. Den Besitzer erwartet nun ein Strafverfahren.

Seine Reise konnte er nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung antreten. Der Schlagring wurde sichergestellt. (Quelle: Polizeidirektion Koblenz)

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