Karlsruhe stoppt Ampel-Finanztricks: Laut Ahnen keine Auswirkungen auf RLP-Haushalt

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Das Bundesverfassungsgericht ist von außen zu sehen. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

MAINZ. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt der Ampel in Berlin hat nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Regierung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Land. «Für den Landeshaushalt besteht keine wie beim Bund vergleichbare Situation», erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) auf Anfrage in Mainz.

Jenseits des Kernhaushalts existierten im Landeshaushalt weder Neben- noch Schattenhaushalte, sondern lediglich fünf Sondervermögen, die keine eigene Kreditaufnahmemöglichkeit hätten. Drei davon liefen in absehbarer Zeit aus.

Es gelte nun, die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes intensiv auszuwerten. «Entscheidend ist, dass die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisen auch unter Geltung der Schuldenregel gewährleistet ist», heißt es in dem Statement.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung. (Quelle: dpa)

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