Schwere Kopfverletzungen: Mann rammte stehenden PKW – Anklage sieht Mordmerkmal erfüllt

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Foto: pixabay/Symbolbild

KOBLENZ. Am 9.10.2023 beginnt vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz ein Strafprozess wegen versuchten Mordes am Tatort Wölferlingen gegen den Angeklagten Dirk B.

Die Staatsanwaltschaft legt dem 30-Jährigen zur Last, am 16.6.2022 einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung zum Nachteil eines anderen Verkehrsteilnehmers begangen zu haben.

Während der Fahrt soll es zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern zu wechselseitigen, wiederholten Nötigungshandlungen gekommen sein, bis der mutmaßlich Geschädigte schließlich durch Querstellen seines Fahrzeuges die Fahrbahn blockiert und sich vor dem Fahrzeug des Angeklagten positioniert haben soll. Daraufhin habe Dirk B. das Gaspedal seines Fahrzeuges durchgetreten und sei gegen den mutmaßlich Geschädigten gefahren, um diesen „von der Straße zu haben“. Dadurch soll der andere Fahrer insbesondere schwere Kopfverletzungen erlitten haben, die lebensbedrohlich gewesen sein sollen und aller Voraussicht nach zu bleibenden Einschränkungen führen werden. Anschließend habe sich der Angeklagte unerlaubt vom Unfallort entfernt, wenig später sei er allerdings zurückgekehrt.

Dem Angeklagten soll bei Ausführung der Tathandlung die Verursachung potentiell lebensbedrohlicher Verletzungen bewusst gewesen sein und er soll diese billigend in Kauf genommen haben. Die Staatsanwaltschaft sieht zudem das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, da das eigensüchtige Anfahren mit erheblicher Geschwindigkeit und den abschätzbaren schweren Tatfolgen weder begreiflich noch menschlich nachvollziehbar sei. (Quelle: Landgericht Koblenz)

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