TRIER. Wie das Amtsgericht Trier mitteilt, wurde im Nötigungsprozess gegen mehrere Klimaaktivisten auf Anregung der Jugendgerichtshilfe die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung gegen Auflagen erörtert. Die Trierer Staatsanwaltschaft hat heute mitgeteilt, dass sie der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen nicht zustimmt.
Laut dem Amtsgericht Trier standen als Auflagen im Raum: Zahlung von je 200 Euro für 6 Angeklagte, Zahlung von 1000 Euro für einen anderen Angeklagten und je 20 Sozialstunden für zwei weitere Angeklagte.
Im laufenden Prozess wegen Nötigung wird den zwei Frauen und sieben Männern vorgeworfen, im Juni 2021 in Trier am Moselufer eine Straße mit einem Holzgerüst für rund 15 Minuten blockiert zu haben, um damit für den Klimaschutz zu demonstrieren. Bei einem Angeklagten kommt noch eine Anklage wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, so wie bei einem anderen Angeklagten ein Vestoß gegen das Versammlungsgesetz, und Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen hinzu.
Der Prozess gegen die Klimaaktivisten wird also am 13.09 und 27.09. normal fortgesetzt.
Das ist ja geradezu lächerlich. Diese Herrschaften begehen eine Straftat und sollen mit einem „du Böser,daß darfst du aber nicht“ davonkommen? Die haben einen Krankenwagen blockiert und in dem Stau stand eine Schwangere mit Wehen. Muß es erst einen Toten geben, bis unsere Justiz diese Chaoten von der Straße entfernt? Diesen Klimaterroristen gehört ein gewaltiger Schuß vor den Bug versetzt.