Gericht: Schmerzensgeld für möglichen Corona-Impfschaden – Klage abgewiesen!

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Ein medizinischer Mitarbeiter befüllt eine Spritze mit einem der Impfstoffe gegen das Coronavirus. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild

MAINZ. Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.

Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erlitt die Frau einen starken Hörschaden. Die Zahnärztin führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz – in der ersten Instanz ohne Erfolg.

«Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt», sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten
einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, «ob eine
Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen
wissenschaftlichen Stand geboten war».

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen «Bärendienst» für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

(dpa)

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1 Kommentar

  1. Die Frau hat vor der Verabreichung des seinerzeit experimentellen Stoffes mit Notfallzulassung unterschrieben, dass sie auf jeglichen Haftungsanspruch verzichtet. Da braucht sie sich jetzt nicht zu wundern.

    Zitat: “ Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen. “

    Diese Einschätzung des keineswegs unabhängigen Paul Ehrlich Institutes wird wiederum von vielen renommierten Experten bestritten. Nachzulesen in dem exzellent recherchierten und für Laien sehr verständlich geschriebenen Buch „Das Staatsverbrechen“.

    https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1068185493

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