Mann erst mit Armbrust schwer verletzt, dann erdrosselt: Urteil für Mörder rechtskräftig

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Mit einer Armbrust wurde das Opfer zunächst zweimal angeschossen, anschließend erdrosselt. Foto: dpa (Symbolbild)

FRANKENTHAL. Die lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten im sogenannten Armbrust-Mordprozess 2022 in Frankenthal ist dem Landgericht der pfälzischen Stadt zufolge rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Mannes als unbegründet verworfen, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Der BGH habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gesehen, bei dem seinerzeit auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war. Damit gilt eine Freilassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen.

Das Landgericht Frankenthal hatte im August 2022 als bewiesen gesehen, dass der damals 52 Jahre alte Angeklagte im Februar 2021 auf einen Mann in Waldsee (Rhein-Pfalz-Kreis) zunächst zwei Schüsse mit einer Armbrust abgab und den Schwerverletzten danach erdrosselte. Dem Gericht zufolge handelte es sich um einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Es habe einen geringfügigen Streit zwischen den Männern gegeben. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, als der Mann aus Dirmstein (Kreis Bad Dürkheim) in dessen Büro eindrang.

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