FRANKENTHAL. Die lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten im sogenannten Armbrust-Mordprozess 2022 in Frankenthal ist dem Landgericht der pfälzischen Stadt zufolge rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des Mannes als unbegründet verworfen, teilte eine Justizsprecherin am Dienstag mit. Der BGH habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gesehen, bei dem seinerzeit auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war. Damit gilt eine Freilassung nach 15 Jahren als ausgeschlossen.
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