BETZDORF. Die Polizei hat Rheinland-Pfalz, Hessen und in Nordrhein-Westfalen zwölf Automaten mit Cannabis-Produkten sichergestellt.
Außerdem durchsuchten Ermittler am Dienstag die Wohn- und Büroräume der beiden Firmen-Geschäftsführer. Diese werden verdächtigt, illegal mit Cannabisprodukten gehandelt zu haben, wie die Polizei am Mittwoch in Betzdorf mitteilte. Es seien Produkte im Gesamtgewicht von 3,4 Kilo im Wert von mehr als 34.000 Euro sowie Bargeld im vierstelligen Bereich sichergestellt worden.
In den Automaten werden Cannabis-Produkte angeboten, die etwa CBD enthalten. CBD ist die Kurzform von Cannabinol und gilt im Gegensatz zum psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) als nicht berauschend. Nur Hanfprodukte mit stark reduziertem THC-Gehalt dürfen in Deutschland überhaupt gehandelt werden.
Die sichergestellten Waren werden nun chemisch untersucht, um den Gehalt des Cannabis-Wirkstoffs THC festzustellen. Laut Polizei ist Erwerb, Besitz und Handel mit solchen Produkten aber auch dann verboten, wenn der Wirkstoffgehalt unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent liegt, da ein «Missbrauch zu Rauschzwecken» nicht ausgeschlossen werden könne.
















Klar, und Bier, Wein und auch harter Stoff wie Schnaps darf im Supermarkt verkauft werden, und die Kinder/Jugendlichen werden mit alkoholhaltigen Mixgetränken seit Jahren von der Alk-Industrie ganz legal „auf den Geschmack gebracht“, süß und bunt, das läuft gut. Am Alk verdient der Staat halt ordentlich mit (wie am Tabak), an den vollkommen harmlosen CBD-Produkten (so gut wie kein THC!) leider (noch) nicht. Toll mal wieder in Deutschland.