MAINZ/TRIER. Trotz der erhöhten Brandgefahr durch Trockenheit haben nur wenige Gemeinden in Rheinland-Pfalz zusätzliche Grillverbote erlassen.
Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Kommunen ergeben. An einigen Orten ist das Grillen auf öffentlichen Flächen allerdings ohnehin untersagt. In Pirmasens wurde beispielsweise auf die erhöhte Brandgefahr mit einem Grillverbot außerhalb bebauter Ortsteile reagiert. Dabei gehe es vor allem um Grill- und Lagerfeuer, aber auch um Fackeln, Kerzen oder Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden. In Mainz und Koblenz hingegen ist das Grillen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Ein generelles Grillverbot aufgrund der Trockenheit gebe es nicht, teilten beide Städte mit.
In Trier ist Grillen grundsätzlich weiterhin auf freien Grünflächen außerhalb von Spiel- und Bolzplätzen sowie Zierflächen überall erlaubt, lediglich offenes Feuer und Einweg-Grills sind verboten. Im Wald ist das Grillen dort verboten. Im besonders beliebten Palastgarten in der Stadt darf der Grill nur auf der südlichen Wiese ausgepackt werden.