“Inklusion ein Menschenrecht”: RLP will gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung stärken

Kindern mit und ohne Behinderung sollen nach den Plänen des Landes möglichst lange gemeinsam lernen. Damit will Bildungsministerin Hubig verhindern, dass die Schullaufbahn von Kindern mit Beeinträchtigungen zu früh festgelegt wird.

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Ein Kind sitzt in seinem Rollstuhl gemeinsam mit anderen Schülern in einem Klassenraum. Foto: Maurizio Gambarini/dpa/Symbolbild

MAINZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Inklusion an den Schulen im Land weiter ausbauen. «Inklusion ist ein Menschenrecht», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch in Mainz.

Mit einer neuen Inklusions- und Förderschulverordnung solle erreicht werden, dass Kinder mit einer Beeinträchtigung nicht von vorne herein aussortiert werden, sondern mit anderen Schülern gemeinsam lernen können. Mehr als 250 neue Planstellen für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sollen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung dazu schrittweise bis zum Jahr 2026 eingerichtet werden.

Das System mit Regel-, Schwerpunkt- und Förderschulen bleibt nach den Plänen des Bildungsministeriums erhalten, soll aber für mehr Durchlässigkeit enger miteinander verzahnt werden. Auch das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern bei der Entscheidung für eine Schulform werde unverändert weiter gelten, erklärte Hubig. «Wir sehen aber insgesamt, dass es immer mehr Kinder mit Förderbedarf aus ganz unterschiedlichen Gründen gibt.» Für viele Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf sei es jedoch nicht immer einfach, eine eingeschlagene Schullaufbahn zu wechseln.

Die beiden Schulordnungen orientierten sich daher daran, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf vom ersten Schultag bis zum Abschluss so viel wie möglich gemeinsam lernen sollten. Die Anmeldung zur Einschulung werde grundsätzlich am Wohnort erfolgen, der unmittelbare Weg in eine Förder- oder Schwerpunktschule bleibe aber offen, kündigte die Bildungsministerin an.

Der Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen werde während der Schullaufbahn immer wieder überprüft. Damit könne auf Entwicklungen bei den Schülerinnen und Schülern etwa durch den Wechsel in eine Regelschule reagiert werden, erklärte Hubig. Die Sonderregelungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollten sich auf das Notwendige beschränken. Es gehe darum, allen Schülern mit ihren Fähigkeiten und Stärken die Teilhabe an der Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die neuen Regelungen, die zum Schuljahr 2024/2025 in Kraft treten sollen, schafften dafür erstmals den Rechtsrahmen für alle Schularten.

Künftig sollen nach den Plänen der Ministerin alle Kinder an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet werden. Diese formale Anmeldung lasse den Eltern aber weiterhin die Möglichkeit, sich sofort oder später für den Besuch einer Förder- oder Schwerpunktschule zu entscheiden. Die Schulen erstellten ein inklusives Konzept und eine verbindliche individuelle Förderplanung für die Kinder mit Behinderungen. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen sollen dann möglichst nahe am Lehrplan der Regelschule unterrichtet werden. Dadurch werde behinderten Kindern, wenn sie einen Wechsel in die Regelschule anstreben, dieser Schritt erleichtert.

Es werde nach dem Grundsatz verfahren, dass der sonderpädagogische Förderbedarf so spät wie möglich, aber so früh wie notwendig festgestellt werde, erklärte Hubig. Alle Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise den Förderbedarf Lernen aufweisen, würden deshalb in der 1. und 5. Klasse zunächst am Regelunterricht teilnehmen. Sie seien somit nicht mehr frühzeitig auf eine Förderschule festgelegt, sondern lernten mit anderen Kindern gemeinsam und erhielten eine individuelle Förderung.

Im Bedarfsfall werde der sonderpädagogische Förderbedarf dann am Beginn der 2. oder der 6. Klasse beantragt und festgestellt. Die Schulen sollen regelmäßig überprüfen, ob der Förderbedarf weiterhin besteht oder ob ein Übergang in den Regelunterricht möglich ist.

Der Verband Bildung und Erziehung Rheinland-Pfalz (VBE) und die GEW begrüßten grundsätzlich die Pläne der Bildungsministerin. Es sei jedoch wichtig, dass an den Schulen auch genügend Personal vorhanden ist. Inklusiver Unterricht dürfe nicht zu einer unlösbaren Mehrbelastung für die Schulen und Lehrkräfte führen. Die CDU-Opposition im Landtag lehnte das Vorhaben der Landesregierung dagegen völlig ab. Eine passgenaue Förderung könne nicht verschoben werden, sondern müsse ab dem ersten Tag in der Schule greifen.

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