Luxemburg: In Schlangenlinien über die Autobahn – Police Grand-Ducale entzieht Führerscheine

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Ein Streifenwagen der luxemburgischen Polizei; Foto: Police Grand-Ducale

LUXEMBURG. Während einer Sicherheitsstreife am Abend des 16.4., gegen 19.35 Uhr, wurden Beamte der Police Grand-Ducale auf einen PKW aufmerksam, der in Schlangenlinien und mit geringer Geschwindigkeit bei erlaubten 110 km/h auf der A13 in Richtung Petingen gesteuert wurde. In der rue de la Reconnaissance in Bascharage konnte das Fahrzeug gestoppt und der Fahrer kontrolliert werden. Dieser wies deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum auf, was durch den anschließend erfolgten Alkoholtest bestätigt wurde.

Dem Resultat zugolge, aufgrund der Überschreitung des maximal zulässigen Alkoholhöchstwertes, wurden dem Fahrer ein Führerscheinentzug und ein provisorisches Fahrverbot zugestellt. Da der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war, ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung des Fahrzeuges an. Eine Strafanzeige wurde errichtet.

Einer Polizeistreife war kurz nach Mitternacht von Sonntag auf Montag gemeldet worden, dass ein PKW kurz zuvor mit auffälliger Fahrweise und einem platten Reifen durch die rue Federspiel in Strassen gesteuert worden ist. Die Beamten konnten das gemeldete Fahrzeug mitsamt Fahrerin hinter einem Mehrfamilienhaus in der rue Alexandre Flemming antreffen.

Eine Personenüberprüfung ergab, dass die Fahrerin einem administrativen Fahrverbot unterlag. Während der Unterredung wurde zudem festgestellt, dass die Person dem Alkohol zugesprochen hatte. Die Aufforderung, einen Alkoholtest auszuführen, verweigerte die Fahrerin – wie sie auch die Aufforderung, die Beamten zwecks den weiterzuführenden Amtshandlungen auf die Dienststelle zu begleiten, verweigerte und versuchte, sich von Ort und Stelle zu entfernen.

Letzendlich musste die Frau, da sie nicht kooperieren wollte, immobilisiert werden, wobei sie sich energisch zur Wehr setzte. Das Fahrzeug wies zwei Plattfüße an der Beifahrerseite auf. In der näheren Umgebung konnten die Beamten allerdings keinen Unfallort auffinden.

Aufgrund der Verweigerung, den Alkoholtest auszuführen, erfolgte der Führerscheinentzug und die Zustellung eines provisorischen Fahrverbots. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde das Fahrzeug beschlagnahmt. Eine Strafanzeige wurde erstellt. (Quelle: Police Grand-Ducale)

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