OBERIRSEN/KOBLENZ. Nach dem Fund eines toten Babys in einem Weiher in Oberirsen im Westerwald hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz am 29. August letzten Jahres Ermittlungen gegen eine jugendliche Person wegen des Anfangsverdachts des Totschlags eingeleitet. Ein Angler hatte das tote Baby in einer Tasche in dem Dorfweiher im Kreis Altenkirchen entdeckt (lokalo beri).
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte ein hinreichender Tatverdacht einer Straftat nicht begründet werden, hieß es.
Weder bei der Obduktion des Leichnams noch im Zuge der veranlassten weiteren Ermittlungen haben sich tragfähige Hinweise dafür ergeben, dass das aufgefundene Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt hat und aufgrund einer Gewalteinwirkung oder eines anderweitigen Fremdverschuldens verstorben sein könnte. Aus diesem Grund lässt sich ein strafbares Handeln nicht mit der erforderlichen Gewissheit belegen.
Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft auf die besonders schutzwürdigen Belange nicht. (Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz)















Das heißt, wenn ich eine Leiche in einen Teich werfe (in einer Tasche oder Koffer oder…..) ist das keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit oder was auch immer? Die Staatsanwaltschaft stellt dann irgendwann die Ermittlungen ein?