Schmerzensgeldklage gegen Ackermann: Opferorganisation kritisiert Bischof scharf

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Die katholische Kirche wird in den nächsten Jahren weiter an Präsenz verlieren, meint Bischof Ackermann. Foto: Harald Tittel/dpa

TRIER. Nachdem am Donnerstag am Arbeitsgericht Trier keine gütliche Einigung zwischen den Anwälten des Trierer Bischofs Stephan Ackermann und der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Bistums-Mitarbeiterin erzielt wurde, setzte das Gericht einen Kammertermin für Mitte Juni an (lokalo berichtete). Weißenfels, die jahrelang von einem Priester sexuell missbraucht und zu einer Abtreibung gedrängt wurde, verlangt von Ackermann 20.000 Euro Schmerzensgeld. Der Bischof hatte vor etwa 40 Mitarbeitern des Bistums den Klarnamen der Frau genannt. Durch dieses Vorgehen fühlt sie sich retraumatisiert.

Im Rahmen der Güteverhandlung soll der Anwalt Ackermanns, Christoph Legerlotz, geäußert haben, der Fall traumatisiere inzwischen auch den Bischof. Der Anwalt der Klägerin, Oliver Stegmann, bezeichnete diese Behauptung als „unfassbare Strategie“.

Wie der Volksfreund berichtet, hat die Vereinigung der Missbrauchsopfer im Bistum Trier (Missbit) die Aussage, der Bischof werde durch die Anschuldigungen des Missbrauchsopfers seinerseits traumatisiert, scharf kritisiert. Ein Sprecher der Organisation sagte, Ackermann sei kein moderater Reformer, sondern der Haudegen der Bischöfe. Das Verhalten sei unklug und unprofessionell.

Eine Sprecherin des Bischofs sagte, die kritisierte Aussage sei gar nicht gefallen. Sie entspreche auch nicht der Sprache und der Haltung von Ackermann und dem Bistum Trier. (Quelle. Tierischer Volksfreund)

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