Trier: Raub mit vorgehaltenem Messer – Prozess gegen polizeibekannten Angeklagten

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Foto: pixabay/Symbolbild

TRIER. Am 14.2. beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von richterin Petra Schmitz ein Prozess wegen schweren Raubes und weiterer Straftaten.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich im Kreis Trier-Saarburg wie folgt strafbar gemacht zu haben:

Am späten Abend des 11.10.2022 soll der Angeklagte – maskiert mit einer Mütze sowie einer medizinischen Maske – an die Verkaufstheke einer Tankstelle herangetreten sein und den dortigen Mitarbeiter mit den Worten „gib das Geld her“ aufgefordert haben, ihm den Kasseninhalt zu übergeben.

Da der Mitarbeiter dem nicht Folge geleistet haben soll, habe der Mann zunächst den auf dem Tresen befindlichen Trinkgeldbecher entleert und eingesteckt. Als der Mitarbeiter auch der Aufforderung, die Geldkassette zu öffnen, nicht nachgekommen sei, soll er ein Klappmesser gezogen und dem Mitarbeiter in zugeklapptem Zustand drohend vor den Bauch gehalten haben.

Nachdem er anschließend selbst erfolglos versucht haben soll, die Geldkassette zu öffnen, habe der Mitarbeiter, der aufgrund des Klappmessers vor seinem Bauch in Angst versetzt worden sei, die Schublade geöffnet. Der Angeklagte soll daraufhin das darin befindliche Geld – ca. 1.900,- Euro – entnommen haben und zu Fuß geflüchtet sein.

Ferner soll sich der Angeklagte in der Nacht vom 4.12. auf den 5.12.2021 gemeinschaftlich mit einem gesondert Verfolgten durch das gewaltsame Einwirken auf die Schiebetür Zugang zu einer Apotheke im Kreis Trier-Saarburg verschafft haben. Im Inneren sollen die beiden aus verschiedenen Kassetten, u.a. einer internen Mitarbeiterkassette, ca. 2.100,- Euro entwendet haben. Darüber hinaus habe der Angeklagte auch zwei Spendendosen an sich genommen.

Zum Dritten soll soll der Angeklagte in der Nacht des 28. auf den 29.1.2022 die Fensterscheibe eines Getränkemarktes eingeschlagen haben. Daraufhin habe er diverse Getränke im Wert von 51,71 Euro entwendet. Der Sachschaden an der Scheibe soll 760,- Euro betragen.

Schließlich soll der Angeklagte am 17.10 2022 1,93 Gramm Ecstasy-Tabletten und 0,76 Gramm Kokain ohne entsprechende Berechtigung zum Eigenkonsum mit sich geführt haben. Die Betäubungsmittel seien im Rahmen seiner vorläufigen Festnahme aufgefunden und sichergestellt worden.

Der Mann ist strafrechtlich bisher bereits in Erscheinung getreten. Er befindet sich gegenwärtig in Untersuchungshaft. (Quelle: Landgericht Trier)

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