++ Lokalo- Nachgefragt: Braucht es ein “Böllerverbot” auch in der Trierer Simeonstraße? ++

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Feuerwerk in der Trierer Simeonstraße in der Silvesternacht 22/23; Foto: Lokalo.de

TRIER. Viele Besucherinnen und Besucher in der Trierer Simeonstraße zeigten sich anhand des „sehr ausgiebigen“ Feuerwerks, inmitten der dicht bebauten und historischen Straße, doch sehr verwundert über das Ausmaß der Knallerei und Böllerei! Dabei scheint es, als habe das von der Stadt Trier erlassene „Böller-Verbot“ auf dem Hauptmarkt zwar gegriffen, jedoch einen unschönen Nebeneffekt zur Folge gehabt. Sollte und kann das Böller-Verbot im kommenden Jahr daher ausgeweitet werden? Wir haben einmal bei der Stadt Trier nachgefragt.

Den Eindruck, dass viele „Feuerwerksfreunde“ aufgrund des Verbotes auf dem Hauptmarkt einfach wenige Meter weiter auf die Simeonstraße auswichen um dort entsprechend Feuerwerk zu zünden, teilten viele Besucherinnen und Besucher die sich zum Neujahr in der Trierer Simeonstraße zusammenfanden. Während der Trierer Hauptmarkt kaum Besucher fand, herrschte in der Simeonstraße ein reges Treiben mit sehr vielen Menschen und jeder Menge Pyrotechnik.

Ausgelassenes Feuerwerk in der Trierer Simeonstraße an Silvester; Foto: lokalo.de

„Ein solcher Zusammenhang ist zumindest nicht auszuschließen“, teilt der Pressesprecher der Stadt Trier, Michael Schmitz, hierzu auf lokalo.de Nachfrage mit. Dabei habe die Allgemeinverfügung des Verbotes auf dem Hauptmarkt ihre ursprüngliche Zielführung jedoch erfüllt und werde daher als positiv und gerechtfertigt bewertet, erklärt Schmitz. So seien in Trier keinerlei Fälle darüber bekannt, dass Sicherheits- oder Rettungskräfte mit Feuerwerkskörpern beworfen oder beschossen wurden.

Sollten die Verbotszonen in der Trierer Innenstadt im nächsten Jahr ausgeweitet werden?

Micheal Schmitz: „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist unabhängig von der Örtlichkeit bei sachgemäßer Anwendung grundsätzlich als legal zu bewerten, beinhaltet aber natürlich immer auch sachspezifische Gefahrenmomente. Für Überlegungen zum kommenden Jahreswechsel ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh. Hierzu wird es zu gegebener Zeit Abstimmungen unter den Sicherheitsbehörden geben. Insbesondere ist hierbei auch abzuwarten, ob und inwieweit die Vorkommnisse in anderen Städten ggf. Auswirkungen auf bundesweite gesetzliche Regelungen haben werden.“

Feuerwerk in der Trierer Simeonstraße; Foto: Lokalo.de

Für weitere Verbote, beispielsweise in der Simeonstraße, fehlten die Voraussetzungen

Das ein entsprechendes Verbot im Vorfeld „nur“ auf dem Trierer Hauptmarkt ausgesprochen wurde, liegt unter anderem an den rechtlichen Voraussetzungen des Erlasses eines entsprechenden Verbotes. Hierzu erklärt Schmitz: „Ein Böllerverbot per kommunaler Allgemeinverfügung greift beschränkend in Bundesrecht ein und ist daher nur unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und bei Vorliegen konkreter Gefahrenmomente rechtskonform. Diese Voraussetzungen gab es für den Hauptmarkt aufgrund vergangener Vorkommnisse und der dortigen örtlichen Gegebenheiten – für weitere Bereiche gab es diese Voraussetzungen nicht.

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