KOBLENZ. Am gestrigen Abend kam es in einem Schnellrestaurant in der Koblenzer Schloßstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei männlichen Jugendlichen. Dies teilt die Polizei am Dienstag mit.
Auf dem dortigen WC wurde ein 16-Jähriger von einem 15-Jährigen nach Tabak gefragt. Als er nicht die gewünschte Antwort bekam, wollte der jüngere Mann selbst nachschauen: er griff in die Taschen seines Gegenübers, welcher plötzlich ein Pfefferspray aus der Tasche zog und sich damit zur Wehr setzte, indem er dieses im ganzen Toilettenraum versprühte.
Beim Verlassen konnte er dann von einem Mitarbeiter aufgehalten werden, bis die Polizeibeamten eintrafen und den 16-Jährigen zur Dienststelle mitnahmen. Das Pfefferspray wurde sichergestellt, ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.














Tja, so sieht die Realität aus: Greift mir einer in den höchst privaten Raum meiner Tasche, der nicht als Angehöriger der staatlichen Exekutive gilt und ich wehre mich dagegen, gibts eins auf den Sack wegen gefährlicher Körperverletzung. Eigentlich richtig wäre: Der übergriffige Idiot bekommt noch eine dazu mit dem Schlagstock der Beamten und ich einen Orden wegen Zivilcourage…
Sagt mal habt ihr den Knall nicht gehört ? Hab ich das richtig verstanden ? Hier wird jetzt derjenige bestraft der sich vor einem eventuellen Raub geschützt hat ? Hat er sich nicht mit dem Pfefferspray wehren wollen weil der jüngere einfach seine Taschen durchwühlte ???? Für solche Übergriffe sind diese Sprays doch gedacht oder nicht.
Also wenn es mein Sohn wäre……alles richtig gemacht. Niemand hat die Taschen von Dir zu durchsuchen und sich selbst zu bedienen. Das nennt man Diebstahl bzw Raub.
Naja vielleicht hat er beim nächsten mal ein Messer dabei wie es heutzutage ja üblich ist, ist das dann vielleicht besser ?
Dieses Land ist am Arsch! Jeden Tag wird´s mir wieder bewiesen.
Hoffentlich hat der Junge nen guten Anwalt oder paar gute Kumpels denn , man sieht sich immer zweimal .
Ein saftiger Satz warme Ohren, hat schon so manchen geweckt,
dafür bedarf es keines Pfeffersprays.
Bei Selbstverteidigung, im Falle eines Angriffs stellt
jeder Richter das Verfahren ein.
Selbstverteidigung? Handelt es sich beim Angreifer um ein psychisch gestörtes, durch permanente Rassismuserfahrungen geschädigtes Goldstück, gibt es keine Notwehr.
Jede Abwehr wäre als kolionalistisch-fremdenfeindliche Unterdrückung zu werten und der Nazi-Unterdrücker müsste froh sein, wenn er nicht in den Knast kommt.
Ausserdem wäre das Abgreifen des Eigentums nur eine vorgezogene Wiedergutmachung des in den letzten 2000 Jahren durchlittenen Martyriums durch die weisse Unterdrückung.
Oder so.
Es braucht keine weitere Erklärung.