Prozess in Trier: Steinwürfe, Brandstiftung und Zehntausende Euro Schaden

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am 5.12. beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Günther Köhler ein Strafprozess wegen Brandstiftung und weiterer Delikte, wie das Gericht mitteilt.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem heranwachsenden Angeklagten zur Last, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit folgende Tagen begangen haben:

1. Am 15.12.2021 soll der Angeklagte zwischen 19.30 und 21.00 Uhr mit einer Glasflasche bewusst eine Seitenscheibe des Döner-Imbisses des Zeugen K. in Daleiden zerschlagen haben. Der hierbei entstandene Sachschaden soll sich auf 211,82 Euro (brutto) beziffern.

2. Am 17.12.2021 habe der Angeklagte zwischen 21.00 und 21.46 Uhr einen Pflasterstein auf die Motorhaube des vor einem Anwesen in Daleiden ordnungsgemäß abgestellten PKW Audi A4 Avant des Zeugen K. geworfen, wobei ihm bewusst gewesen sein soll, dass hierdurch an dem Fahrzeug ein Schaden entstehen würde. Der Sachschaden soll sich auf 2.165,45 Euro (brutto) beziffern.

3. Am 20.12.2021, gegen 21.00 Uhr, soll der Angeklagte mit einem Pflasterstein bewusst eine weitere Seitenscheibe des Döner-Imbisses des Zeugen K. in Daleiden eingeschlagen haben. Der hierbei entstandene Sachschaden belaufe sich auf 211,82 (brutto) Euro.

4. Am 12.1.2022 soll der Angeklagte gegen 21.00 Uhr vorgehabt haben, mit einem Pflasterstein erneut eine weitere Seitenscheibe des bewussten Döner-Imbisses einzuwerfen, soll jedoch lediglich die Wand unterhalb des Fensters getroffen haben, wodurch im Außenputz eine Delle und somit ein Sachschaden in Höhe von ca. 212,- Euro entstanden sei.

5. Am 13.1.2022, um 23.05 Uhr, soll der Angeklagte zum wiederholten Male mit einem Stein bewusst eine Seitenscheibe des Döner-Imbisses eingeworfen und hierbei einen Sachschaden in Höhe von 211,82 Euro (brutto) verursacht haben.

Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest soll um 0.40 Uhr bei dem Angeklagten eine Atemalkoholkonzentration von 0,87 Promille festgestellt worden sein.

6. Der Angeklagte soll am 8.6.2022, zwischen 20.00 Uhr und 21.00 Uhr, im Außenbereich des Hagebaumarktes in Gerolstein an drei Stellen Brände gelegt haben. Hierbei habe er auf Paletten gestapelte, hölzerne Gartenhäuser und Carports in noch nicht montierten Zustand auf unbekannte Weise angezündet. Die Gartenhäuser seien durch den Brand nahezu vollständig zerstört worden.

Darüber hinaus soll er in einem im Außenbereich befindlichen Lager des Marktes in suizidaler Absicht das Ventil einer Gasflasche aufgedreht haben. Sodann soll er einen dort abgestellten Zaun mit einem Feuerzeug entzündet und versucht haben, auch das entweichende Gas zu entzünden, um eine Gasexplosion herbeizuführen.

Schließlich soll er ein Feuerzeug an Säcke mit Holzkohle gehalten haben, die vor dem Eingangsbereich des Marktes unter dem mit einem Schleppdach überdachten Haupteingang auf einer Palette gelagert wurden. Hierdurch soll die Holzkohle in Brand geraten sein, der auch zwei nebenstehende Paletten erreicht haben soll, die angekohlt worden seien. Der Brand der Holzkohle wurde durch die hinzugerufene Feuerwehr gelöscht. Auf die weiteren Brandstellen soll der Angeklagte selbst die Polizei aufmerksam gemacht haben, als diese ihn zu dem Brandgeschehen an der Holzkohle befragte.

Durch die von dem Angeklagten gelegten Feuer sollen Bausätze für elf Gartenhäuser und fünf Carports, ein auf diesen abgelegtes Schneeräumschild, fünf Gasflaschen, eine Palette Grillbriketts, zwei Säcke Spielsand und eine Rolle Haselnusszaum im Gesamtwert von ca. 25.000,- jedenfalls teilweise verbrannt worden sein.

7. Als die Feuerwehr die Brände im rückwärtigen Bereich löschte, habe sich der Angeklagte zur Flucht entschlossen, woran ihn zwei Polizeibeamte gehindert haben sollen. Dem Angeklagten soll erläutert worden sein, dass er auch unter Anwendung körperlichen Zwangs an der Flucht gehindert werden würde. Er habe daraufhin weiter versucht, sich durch Herausdrehen aus dem Griff eines Polizeibeamten zu lösen. Ein weiterer Polizeibeamte habe zur Unterstützung den linken Arm des Mannes ergriffen. Beide Beamte sollen den Angeklagten dann gemeinsam zu Boden gebracht haben. Auf dem Bauch liegend soll der Angeklagte bewusst mit der rechten Ferse des beschuhten Fußes gegen das rechte Schienbein eines der Polizeibeamte getreten haben, um diesem Schmerzen zuzufügen, was ihm jedoch nicht gelungen sei.

Die Beamten sollen ihn sodann mit angelegten Handfesseln zum Streifenwagen verbracht haben. Dort soll der Angeklagte sich gewehrt und mit einem Tritt in Richtung des Gesichts eines Polizeibeamten gezielt haben, diesen jedoch nicht getroffen haben. Sodann seien ihm auch Fußfesseln angelegt worden.

Währenddessen soll er die Polizeibeamten lautstark beschimpft haben, um diese in ihrer Ehre zu verletzen. Die dem Angeklagten am 8.6.2022 um 22.45 Uhr entnommene Blutprobe soll einen Blutalkohol-Wert von 1,58 Promille aufgewiesen haben.

Der Angeklagte wurde einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

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