TRIER. Wegen mehrerer Beschwerden bittet die Abteilung StadtGrün darum, dass Hundebesitzerinnen und -besitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auf dem Hauptfriedhof einsammeln und entsorgen.
Zum Hintergrund: Gemäß der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt ist es gestattet, beim Besuch des Friedhofs einen Hund mitzuführen. Laut Christian Thesen, Abteilungsleiter bei StadtGrün, ist Trier damit Vorreiter, da dies ansonsten in keiner anderen Stadt in Rheinland-Pfalz erlaubt ist.
„Wir wissen natürlich um die Funktion des Hauptfriedhofs als Parkanlage und Naherholungsgebiet und wollen dementsprechend auch die größtmögliche Nutzung ermöglichen. In erster Linie ist der Friedhof aber ein Ort der Trauer. Das ist seine vorrangige Funktion“, betont Thesen und appelliert an die gegenseitige Rücksichtnahme der Besucherinnen und Besucher.
Von daher sei es geboten, die Hinterlassenschaften zu entsorgen sowie den Hund angeleint zu führen, sodass er die Wege nicht verlassen und über Grabfelder laufen kann.