LUXEMBURG. Der Burkini sorgt immer wieder für heiße Diskussionen, so auch in Luxemburg. Nun hat der Abgeordnete Fernand Kartheiser (ADR) mit Blick auf ein mögliches Verbot des Kleidungsstücks eine Anfrage an die Regierung gestellt, wie L’essentiel berichtet.
Der Abgeordnete bezog sich auf die Regeln eines städtischen Schwimmbads, nach denen Menschen mit infektiösen Krankheiten keinen Zutritt haben. «Kann die Regierung erklären, wie ein Bademeister entscheiden kann, ob eine Frau, die einen Burkini trägt, aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen vom Baden ausgeschlossen werden sollte?», zitiert L’essentiel den Abgeordneten.
Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) antwortete, dass ansteckende Krankheiten mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen seinen, die Badebekleidung sei daher irrelevant. Einen objektiven Grund für ein Burkini-Verbot sehe sie nicht.
Zudem kritisierte Kartheiser mit Blick auf eine französische Gerichtsentscheidung, die die Burkini-Erlaubnis in Grenoble gekippt hatte, das Erlauben des Burkinis verstoße gegen den Grundsatz der Trennung von Staat und Religion. Bofferding schrieb hierzu, dass mit Blick auf die Gemeinderegelungen von einem „Erlauben des Burkinis“ nicht die Rede sein könne.