TRIER. Am 22.9. beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, wie das Gericht heut mitteilt.
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem zum Tatzeitpunkt 55-jährigen, einmal nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Trier vor, im Februar 2021 sich zweimal der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.
Zum einen soll er auf seinem Facebook-Account einen Beitrag geteilt haben, in dem Bild mit einem Davidsstern mit den Worten „nicht geimpft“ und der Überschrift „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen“ enthalten gewesen sein sollen.
Ferner soll der Mann einen weiteren Beitrag geteilt haben, in welchem ein Bild des Eingangsbereichs des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“ und der Jahreszahl 1933 einem weiteren Lichtbild, dass den Eingang eines mit einem roten Kreuz gekennzeichneten Gebäudes und dem Schriftzug „Impfen macht frei“ und der Jahreszahl 2021 gegenübergestellt worden sein soll.
Zudem soll zwischen den Bildern der Text „Geschichte wiederholt sich“ gestanden haben.

















