350.000 Euro Schaden: Prozess wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in Trier

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am 24.6. beginnt vor dem Amtsgericht Trier der Prozess gegen einen nicht vorbestraften Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und Kennzeichenmissbrauch, wie das Gericht heute mitteilt.

Die Anklage legt dem aus der Ukraine stammenden Mann folgendes zur Last:

Am 13.12.2021 soll er ein gestohlenes Gebrauchtfahrzeug Range Rover Sport von Trier nach Belgien zu überführen versucht haben, wo das Fahrzeug verkauft werden sollte. An dem Fahrzeug sollen zuvor gestohlene Kennzeichen angebracht worden sein.

Der Angeklagte soll nach einer Verfolgung durch die Polizei auf der A60 Richtung Belgien das Fahrzeug in Winterspelt abgestellt haben und zu Fuß nach Belgien und von dort aus mit dem Flugzeug nach Italien geflüchtet sein. Dort soll er auf Grund eines europäischen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland überstellt worden sein.

Das Fahrzeug soll aus einem in der Nacht vom 4.12.2021 bis 5.12.2021 verübten Diebstahl in einem Trierer Autohaus stammen, bei dem vier Fahrzeuge der Firma Range Rover im Gesamtwert von rund 350.000,- Euro entwendet worden sein sollen.

Der Angeklagte soll mit ähnlichen Fahrten seinen Lebensunterhalt durch dafür erhaltene Provisionszahlungen finanziert haben.

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