BITBURG. Der Rechtsstreit um eine private Begräbnisstätte für ein Ehepaar aus der Verbandsgemeinde Bitburger Land geht weiter. Nachdem die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier im April die Einrichtung eines Urnengrabes in der Privatkapelle des Paares für rechtens erklärt hatte (Lokalo berichtete), geht der Eifelkreis Bitburg-Prüm jetzt in die Berufung.
Der Kreis hatte den Wunsch des Paares zunächst mit der Begründung abgelehnt, aufgrund der verbreiteten Scheu vor dem Tod und der Totenruhe könne nur bei besonders atypischen Gegebenheiten oder Härtefällen die Beisetzung auf einem privaten Bestattungsplatz erlaubt werden. In Rheinland-Pfalz gilt nach wie vor die Friedhofspflicht, derzufolge Bestattungen auf Privatgrundstücken grundsätzlich nicht möglich sind.
Die Richter am Trierer Verwaltungsgericht urteilten hingegen, die Einrichtung der privaten Begräbnisstätte beeinträchtige keine öffentlichen Interessen oder schutzwürdige Belange Dritter und dränge der Gesellschaft eine Auseinandersetzung mit dem Tod nicht auf. Ferner seien weder Beeinträchtigungen der Totenruhe noch gesundheitliche Gefahren für die Allgemeinheit zu erwarten. Schließlich stelle die Hofkapelle einen angemessenen und würdigen Ort zur Einrichtung einer Begräbnisstätte dar. Diese könne daher ausnahmsweise eingerichtet werden, so die Trierer Richter.
Der Eifelkreis sieht dies anders: Hofkapellen seien in der Eifel kein Einzelfall, daher könne auch keine Ausnahme gemacht werden. Der Einrichtung der privaten Begräbnisstätte stehe also doch ein öffentliches Interesse entgegen.
Nun muss die nächst höhere Instanz entscheiden.
Was für ein Behördenirrsinn wieder und der Steuerzahler darf die Kosten dafür wieder blechen. Würd doch mal gerne wissen wie hoch der Streitwert hier angesetzt ist.