TRIER. Am vergangenen Dienstagnachmittag, 17. Mai, musste sich ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus dem Landgerichtsbezirk Trier vor dem Trierer Landgericht wegen Betruges verantworten. So soll dieser von einem Mandanten im Jahr 2014 insgesamt 4.000 Euro an Vorschüssen erhalten haben, ohne diese jedoch später bei der Zusammenstellung entsprechender Pflichtverteidigergebühren im Jahr 2017 angegeben zu haben. So machte dieser einen Betrag geltend, der ihm eigentlich gar nicht zustand.
Betrug, resultierte die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift und auch Richterin Petra Nicklas folgte dieser Argumentation in ihrem Urteil. So verurteilte diese den 59-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 4 Monaten, welche auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren angesetzt ist.
Eine besondere Brisanz erhielt die Verhandlung durch die Tatsache, dass der Verurteilte bereits zuvor wegen zahlreicher Delikte, beispielsweise Steuerhinterziehung, Untreue und Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten zur Bewährung verurteilt wurde.
Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft räumte der Angeklagte auch gleich zu Beginn „ohne wenn und aber“ ein. Komplizierter wurde es jedoch bei der Frage, wie denn überhaupt eine korrekte Kostenabrechnung von Rechtsanwälten zu erfolgen habe. Insbesondere die Verteidigung hatte hierzu eine abweichende Meinung und argumentierte, dass die Vorgehensweise in diesem besonderen Falle rechtens gewesen sein könnte. Hierzu wurde schließlich Bezirksrevisorin Frau Bollig, die für das Landgericht die Auszahlung von Gebühren prüft, als Zeugin geladen und befragt.
Die Bezirksrevisorin stellte dabei klar, dass laut dem Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte, „Anwälte alle Zahlungen ihrer Mandanten angeben müssen, wenn sie sich via Antrag aus der Staatskasse vergüten lassen wollen.“
Kurios: Nur wenige Wochen vor den unvollständig eingereichten Angaben des Angeklagten, wurde dieser unter anderem wegen eines solchen Betruges bereits verurteilt. Dies merkte auch der Staatsanwalt noch einmal explizit an forderte in seinem Schlusswort eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe ein.
Richterin Petra Nicklas verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 4 Monaten, welche auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren angesetzt ist. Ob der Verurteile nun ebenfalls seine Zulassung verliert ist unklar. Ist das Urteil rechtskräftig schließt sich diesem automatisch ein Disziplinarverfahren um die entsprechende Zulassung an. Nach der vorherigen Verurteilung (11 Monate Bewährung) durfte der Rechtsanwalt seine Zulassung behalten.
„Ob der angeklagte mehrfach straffällige Anwalt seine Zulassung verliert ist unklar“
Das ist doch unglaublich und auch dass er nicht mal namentlich in der Presse erwähnt wird hat er doch alles getan dass alle Informationen über die Verfahren im Internet getilgt werden, da ist wohl viel kriminelle Energie seine Taten z vertuschen . Wie sagte mir ein Trierer Anwalt über ihn: der Drecksack besudelt die ganze Anwaltschaft, und so jemand darf dann als Anwalt weiter arbeiten ?
in trier hat die ganze anwaltschaft folgendes in Petto: Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus. Es ist doch bekannt das diese alle unter einer Decke stecken!! Und sie haben nur darauf gewartet das er als Schwein geschlachtet wird. – weil er in seiner Tätigkeit – besser und schlauer war alles alle anderen
So ist das eben in Deutschland. Hier werden die Täter geschützt, keine angemessenen Konsequenzen, also fröhlich weiter so.