Andere mit Gewalt zu Raubüberfällen gezwungen: Prozess am Landgericht Trier

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EIn maskierter Mann mit Pistole; Foto: dpa-Archiv

TRIER. Vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier beginnt am 9.5. der Prozess gegen einen Mann, der des schweren Raubes beschuldigt wird, wie das Gericht mitteilt.

Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann vor, sich am 20.6.2017 und 23.6.2017 in Neustadt am Rübenberge und Trier des schweren Raubes strafbar gemacht zu haben.

Er soll im Jahr 2016 oder 2017 in Litauen den gesondert verfolgten S. kennen gelernt haben. S. soll dem Sohn des Angeklagten einen Geldbetrag in Höhe von 3.000 Euro geschuldet haben. Da S. nicht in der Lage gewesen sei, den Betrag zurückzuzahlen, habe der Mann dies ausgenutzt und den S. angewiesen, seine Schulden bei ihm „abzuarbeiten“.

Im Juni 2017 habe der Angeklagte den S. nach Deutschland geschickt. Dort habe S. zusammen mit O. und D. S., die der Angeklagte auf ähnliche Wiese wie den S. angeworben haben soll, in Neustadt am Rübenberge auf Anweisung des Angeklagten einen Juwelier überfallen sollen.

Der Angeklagte habe S., O. und D. S. mit einem Auto am Vormittag des 20.6.2017 zu einem Juwelier in Neustadt am Rübenberge gefahren. Er habe sie angewiesen, das Juweliergeschäft unter Vorhalt einer Spielzeugwaffe zu überfallen und insbesondere hochpreisige, in der Auslage ausgestellte Armbanduhren zu entwenden. Er soll jedem von ihnen konkrete Handlungsanweisungen erteilt haben.

Während der Mann selbst im Auto verblieben sei, seien S., O. und D. S. gegen 11 Uhr in das Juweliergeschäft gegangen. O. habe eine echt aussehende Spielzeugpistole vorgehalten und diese auf im Laden befindliche Kundinnen sowie eine Verkäuferin gerichtet. Der D. S. habe zudem in seinem Rucksack zur Überwindung möglicher Gegenwehr ein Beil und Pfefferspray mitgeführt. Einer Angestellten des Juweliergeschäfts sei es gelungen, einen Alarm auszulösen. S., O. und D. S. seien daraufhin ohne Beute geflüchtet. Der D. S. habe von Passanten festgehalten werden können, die anderen Tatbeteiligten seien entkommen.

Der Angeklagte habe dem O. und dem S. im Anschluss erklärt, dass sie erneut Überfälle ausführen müssten, bis ihre Schulden abgearbeitet seien. S. habe sich zunächst geweigert, bei weiteren Taten mitzumachen. Daraufhin habe der Mann ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen, woraufhin S. – wie vom Angeklagten beabsichtigt – schließlich nachgegeben und in die Begehung weiterer Raubüberfälle eingewilligt habe.

Auf Anweisung des Angeklagten seien S. und O. am Folgetag mit dem Zug nach Trier gefahren. Dort seien sie am 22.6.2017 eingetroffen, wo sie den Mann und die gesondert verfolgte D. getroffen haben sollen. Im Verlauf dieses Tages soll der Angeklagte mit S. und O. ein Juweliergeschäft in Trier ausgekundschaftet haben. Auch hier habe er S. und O. wieder konkrete Anweisungen erteilt.

Gegen 11.30 Uhr sollen O. und S. das Juweliergeschäft betreten und O. auf eine Mitarbeiterin eine täuschend echt aussehende Pistole gerichtet haben. Währenddessen habe S. die Auslagen im Schaufenster entwendet. Er habe Uhren im Wert von 110.210 Euro an sich genommen. Der O. habe zwei weitere Mitarbeiterinnen durch den Vorhalt der Pistole dazu bewegt, sich auf den Boden zu setzen. Eine Mitarbeiterin habe er mit Reizgas angesprüht. Schließlich sei es O. und S. gelungen, mit der Beute zu flüchten.

Der Angeklagte ist in Österreich bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

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