Bei Festnahme in der Vulkaneifel: 44-Jähriger tritt Polizist ins Gesicht und wird ins Gericht getragen

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Foto: dpa

DAUN/GEROLSTREIN. Wie die Polizei Daun mitteilt, wurde am 28.04.2022 durch Beamt*innen der Polizeiwache Gerolstein und Polizeiinspektion Daun in einem gemeinsamen Einsatz gegen 08.00 Uhr ein gegen einen 44-jährigen wohnsitzlosen Mann aus dem Bereich der VG Gerolstein vorliegender Haftbefehl vollstreckt.

Der Verantwortliche wurde, nachdem aus taktischen Ermittlungen bekannt war, dass dieser in seinem abgemeldeten Personenkraftwagen im Bereich der Hauptstraße in Gerolstein nächtigen würde, dort durch die eingesetzten Beamten angetroffen.

Nach Eröffnung des vorliegenden Haftbefehls und der daraus erwachsenden Vorführung seiner Person vor dem Amtsgericht in Daun, weigerte der Verantwortliche sich beharrlich, aus seinem Fahrzeug auszusteigen und den polizeilichen Weisungen zu folgen.

Hier gelang es den Beamten noch, durch geschickte Gesprächsführung und einem taktischen Einsteigen in das Fahrzeug durch die offene Heckklappe, den Verantwortlichen zum Aussteigen zu bewegen.

Er wurde sodann zum Amtsgericht in Daun gefahren. Beim Hereingehen in das Amtsgerichtsgebäude verweigerte der Verantwortliche plötzlich und ohne erkennbaren Grund das Betreten des Gebäudes und versuchte, sich zu entfernen.

Durch die Beamten musste er unter Anwendung körperlichen Zwangs an den Armen festgehalten werden, wobei er sich fallen ließ, auf dem Boden liegend gezielt einem Beamten mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht trat und schließlich, aufgrund weiterer absoluter Uneinsichtigkeit und Gegenwehr gegen die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen in das Amtsgerichtsgebäude hineingetragen werden musste.

Sowohl in Gerolstein, als auch in Daun waren die beschriebenen Handlungen sehr öffentlichkeitswirksam.

Glücklicherweise wurde der eingesetzte Beamte nur leicht verletzt.

Der Verantwortliche wurde nach richterlicher Anhörung letztlich in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Zudem wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

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