Kokain, Marihuana, Fahren ohne Lappen: Schwerpunktkontrollen der Polizei Bitburg

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Foto: dpa/Symbolbild

WITTLICH. Wie die Polizei mitteilt, erfolgte durch die Polizeiinspektion Bitburg am gestrigen Freitag, 15.4.2022, zwischen 17.30 Uhr und 20.30 Uhr, eine Verkehrsüberwachung mit dem Schwerpunkt „Alkohol und Drogen“. Bei den Verkehrskontrollen konnten die Beamten drei Fahrzeugführer feststellen, die im Verdacht stehen, ihre Fahrzeuge unter Betäubungsmitteleinfluss geführt zu haben. Zudem wurde ein weiterer Fahrzeugführer kontrolliert, welcher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Gegen 17.30 Uhr entschlossen sich die Beamten im Stadtgebiet Bitburg ein Fahrzeug zu kontrollieren. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass der 30-jährige Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne eine gültige Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach Abschluss der Verkehrskontrolle übernahm die anwesende Beifahrerin die Weiterfahrt, da sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Um 18.00 Uhr wurde im Stadtgebiet Bitburg ein weiterer PKW kontrolliert. Bei der Durchführung der Verkehrskontrolle erhärtete sich der Verdacht, dass der 27-jährige Fahrzeugführer seinen PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben könnte. Der Fahrzeugführer räumte im Rahmen der Kontrolle einen zeitnahen Konsum von Marihuana ein.

Gegen 20.00 Uhr kontrollierten die Beamten einen PKW, der zuvor die B 57 in Höhe Alsdorf befuhr. Es erhärtete sich der Verdacht, dass der 25-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf die Stoffgruppe Kokain.

Um 20:30 Uhr stellten die Beamten der Polizeiinspektion Bitburg einen PKW fest, welcher die L1 zwischen Echternacherbrück und Bollendorf befuhr. Auch hier bestand der Verdacht, dass der 42-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf die Stoffgruppe THC.

Im Rahmen der drei Verkehrskontrollen, bei denen die Fahrzeugführer im Verdacht stehen, ihre Fahrzeuge unter Betäubungsmitteleinfluss geführt zu haben, wurden zu Beweiszwecken Blutprobenentnahmen angeordnet und durchgeführt. Im Anschluss wurde jeweils die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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