++ Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis: Wieder mehr als 700 Neuinfektionen ++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Freitag wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 731 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 441 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 290 aus der Stadt Trier. Das sind 101 weniger als am vergangenen Freitag.

Die erfasste Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt 48.524 (20.841 in der Stadt Trier und 27.683 im Landkreis Trier-Saarburg).

AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ (25.03.2022):

8,27 (Vortag: 7,57)

 

Die Inzidenzen in der Stadt Trier und Trier-Saarburg am 25.03.2022

 Stadt Trier  Landkreis Trier-Saarburg
7-Tage-Inzidenz 1499,0 ↓ 1511,3 ↓

 

Die Inzidenzen dürften in Wirklichkeit noch wesentlich höher liegen. Gründe sind die hohe Dunkelziffer und der fehlende Eingang der positiven Schnelltestergebnisse ohne PCR-Verifizierung in die statistische Auswertung.

69 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden zurzeit stationär behandelt, davon sechs intensivmedizinisch.

Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 7076. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 3104 in der Stadt Trier und 3972 aus dem Landkreis.

Positiv erfasste Personen erhalten SMS mit Link vom Gesundheitsamt

An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert. Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Genesenennachweis infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. Hierzu wird an Apotheken und Hausärzte verwiesen.

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