++ Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis: Wieder mehr stationär behandelte Patienten ++

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Die beschauliche Atmosphäre in Trier hat viel mit der Partnerstadt in Italien gemein. Ein Ausflug lohnt sich. - Foto: pixabay

TRIER. Am heutigen Dienstag wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 681 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 404 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 277 aus der Stadt Trier. Das sind 18 weniger als am Dienstag vergangener Woche.

 

AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ (15.03.2022):

6,53 (Vortag: 7,11)

 

Die Inzidenzen in der Stadt Trier und Trier-Saarburg am 15.03.2022

 Stadt Trier  Landkreis Trier-Saarburg
7-Tage-Inzidenz 1586,6 1567,1

 

Besonders hoch ist die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei Grundschulkindern und bei Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren. Hier liegen die 7-Tage-Inzidenzen über der Marke von 3000.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mitgeteilt, die für den 20. März angekündigten Lockerungsschritte aufzuschieben und die aktuelle Bekämpfungsverordnung angesichts der Infektionsdynamik im Wesentlichen bis zum 2. April zu verlängern.

65 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden aktuell stationär behandelt, acht hiervon intensivmedizinisch.

Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 6271. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 2787 in der Stadt Trier und 3484 aus dem Landkreis.

Positiv erfasste Personen erhalten SMS mit Link vom Gesundheitsamt

An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert. Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.

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