Mutmaßlicher Polizistenmörder musste Waffen 2020 abgeben

Gut eine Woche nach den Polizistenmorden von Kusel fördern die Ermittlungen immer neue Details zutage. So jagte der 38-jährige Verdächtige früher legal im saarländischen Staatswald. Schusswaffen durfte er später aber keine mehr besitzen.

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Foto: dpa

SAARBRÜCKEN/KUSEL. Einer der beiden mutmaßlichen Polizistenmörder von Kusel hat seine Waffen offiziell bis Januar 2020 an berechtigte Personen abgegeben.

Das teilte der Landkreistag Saarland am Dienstag in Saarbrücken mit. Wem die Waffen überlassen wurden, werde im Rahmen des Verwaltungsverfahrens überprüft, schrieb Geschäftsführerin Susanne Schwarz. Die Eintragung erfolge in der Waffenbesitzkarte der betreffenden Person. Ein Abgleich mit den nun aufgefundenen Waffen sei noch nicht möglich gewesen.

Der 38-Jährige habe seit März 2020 keinen Jagdschein mehr besessen. Mehrere Waffen seien im Jahr 2019 an Erwerbsberechtigte überlassen worden, die letzte Schusswaffe folgte im Januar 2020. Nach diesem Zeitpunkt sei er nur noch in Besitz von Schalldämpfern inklusive Waffenbesitzkarten gewesen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte er zum Zeitpunkt der Tat keine Erlaubnis zum Besitz von Waffen gehabt und keinen Jagdschein besessen.

Bei einer Hausdurchsuchung im saarländischen Spiesen-Elversberg fanden die Ermittler fünf Kurzwaffen, ein Repetiergewehr, zehn weitere Langwaffen, eine Armbrust sowie ein Schalldämpfer und Munition. In dem Haus wohnte der 38-Jährige, allerdings nicht alleine.

Nach dpa-Informationen hatte der Tatverdächtige erstmals 1999 Jagdschein und Waffenbesitzkarte erteilt bekommen. Im Jahr 2010 wurde ihm beides nach einer verfahrensrechtlichen Überprüfung rechtskräftig entzogen, wie der Landkreistag weiter mitteilte. Zuvor hatte er im Jahr 2008 die entsprechenden Waffen auf Anordnung an eine berechtigte Person «überlassen». Landkreistag: «Dieser Erwerbsberechtigte muss zwingend sicherstellen, dass der frühere Besitzer keinen Zugriff mehr auf diese Waffen hat.»

Nach Ablauf der Sperrfrist für Wiedererteilung eines Jagdscheines sei ein Jagdschein wieder beantragt und erteilt worden, erstmals im Juni 2012, zuletzt im April 2017, gültig bis März 2020. Danach sei kein Jagdschein mehr beantragt worden, teilte Schwarz mit.

Am 31. Januar waren nahe Kusel in Rheinland-Pfalz bei einer Verkehrskontrolle eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29-jähriger Oberkommissar erschossen worden. Als Tatverdächtige sitzen der 38-Jährige und ein 32-Jähriger wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes und der gewerbsmäßigen Jagdwilderei in Untersuchungshaft. Im Wagen, mit dem die beiden wohl unterwegs waren, wurden zahlreiche erlegte Wildtiere entdeckt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Verdächtigen mit den Morden die vorherige Wilderei verdecken wollten.

 

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