
TRIER. Der Vorschlag von Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD), die diesjährige Bürgermeisterwahl in Trier schon vor die Sommerpause auf den 10. Juli zu legen, stößt insbesondere bei den Stadtratsfraktionen der CDU und Bündnis90 /Die Grünen auf Kritik. Beide Fraktionen äußerten in einer jeweiligen Pressemeldung, dass sie dem Vorschlag nicht zustimmen werden.
„Eile ist dieser wichtigen Wahl nicht angemessen“
„Zu Eile besteht kein Anlass; sie wäre dem demokratischen Prinzip der Chancengleichheit abträglich: Die Chancen für Mitbewerber*innen zum amtierenden OB – so er denn seine erneute Kandidatur erklärt – würden erheblich gemindert,“ so die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Dr. Anja Reinermann-Matatko.
„Wir müssen feststellen, dass alle aufgrund der bisher praktizierten Wahltermine mit einem Datum im Herbst gerechnet haben“, sagt Reinermann-Matatko. „Das Vorziehen gäbe der Kandidatur des Amtsinhabers einen Vorteil und setzt Alternativkandidat*innen und Parteien unter Zeitdruck, sowohl bei der Vorbereitung der Nominierung als auch bei ihrem Wahlkampf.“
„Ein späterer Wahltermin käme auch der Initiative ‚Exhaus bleibt‘ entgegen“, ergänzt Cramme-Hill, „die sich erhofft, mit der notwendigen Zahl an Unterschriften den Wahltermin auch für die Abstimmung zum Erhalt des Exhauses nutzen zu können.“
Auch die Stadtratsfraktion der CDU hält den Vorschlag für nicht zustimmungsfähig. Diese Entscheidung sei unter der Beachtung zahlreicher Faktoren getroffen worden. Einer der Punkte sei beispielsweise, dass die Verkürzung des Wahlkampfs um zwei Monate (im Vergleich zu einem Wahltag Ende September) einen Herausforderer gegen den derzeitigen Amtsinhaber massiv in seinem Wirken beschränken würde . Daher wird die frühe Terminierung auch unter Berücksichtigung demokratischer Grundwerte abgelehnt.
Die CDU-Fraktion spricht sich für den 25. September 2022 als Termin für die Wahl zum Trierer Oberbürgermeister aus; eine etwaige Stichwahl soll am 09. Oktober 2022 stattfinden.
Die Stadtratsfraktion wird in der kommenden Sitzung des Stadtrates am 02.02.2022 einen entsprechenden Änderungsantrag stellen.