Dreyer zu Rundfunk: „Ich begrüße die Entscheidung des Senats sehr – gerade auch in ihrer Klarheit“

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Foto: Harald Tittel/dpa

MAINZ. „Ich begrüße die Entscheidung des Senats sehr – gerade auch in ihrer Klarheit. Im vergangenen Jahr haben sich 15 der 16 Bundesländer zu ihrer Verantwortung bekannt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell zukunftssicher aufzustellen und den Rundfunkbeitrag zum ersten Mal seit 2009 moderat zu erhöhen. Die heutige Entscheidung bestärkt uns darin. Der Rundfunkbeitrag dient der Rundfunkfreiheit und damit der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute nochmal in aller Deutlichkeit festgestellt,“ kommentierte die Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission Malu Dreyer die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

„Als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder hätte ich mir natürlich gewünscht, dass es einer solchen Klarstellung aus Karlsruhe gar nicht erst bedurft hätte. Die Medien und gerade auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sind Eckpfeiler unserer Demokratie. Es ist seine Aufgabe, durch sorgfältig recherchierte Informationen, Fakten und Meinungen auseinanderzuhalten, das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu stellen und die Realität in Deutschland abzubilden. Das ist gerade auch in den letzten Wochen und Monaten der Pandemie nochmal sehr deutlich geworden. Insbesondere die Nachrichten und Informationen von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurden und werden von den Menschen stark nachgefragt. Diese Bedeutung hat auch der Senat nochmal ganz deutlich hervorgehoben,“ so die Ministerpräsidentin weiter.

Zum weiteren Verfahren erläuterte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung – gerade auch darüber, dass das Gericht das bisherige KEF-Verfahren ausdrücklich bestätigt und als geeignet bewertet hat. Ganz sicher bedeutet die Entscheidung aber auch einen Schub für die Beratungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Seine Bedeutung wird in der Entscheidung ganz klar hervorgehoben. Gerade mit Blick auf diese Aufgaben wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren. Wir haben immer gesagt, dass eine echte Reform die Rundfunkanstalten für die digitale Welt stärken muss und nicht nur aus Sparvorgaben bestehen kann. In der Rundfunkkommission setzen wir uns daher dafür ein, den Weg weiterzugehen, den wir bereits mit der erfolgreichen Reform des Online-Auftrages 2019 begonnen haben: Wir wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio zukunftssicher aufstellen, die digitale Transformation in den Anstalten weiter vorantreiben und das besondere öffentlich-rechtliche Angebotsprofil stärker in den Vordergrund rücken.“

Hintergrund:

Ende 2020 hatten 15 der 16 Länderparlamente beschlossen, der Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu folgen und den Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro zu erhöhen. Dies wäre die erste Erhöhung des Beitrags seit 2009 gewesen. Einzig in Sachsen-Anhalt unterblieb eine Ratifikation des entsprechenden Staatsvertrages. Die geplante Beitragsanpassung wurde dadurch gegenstandlos. Gegen diese Entscheidung haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie das Deutschlandradio Verfassungsbeschwerde erhoben, welcher der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts heute stattgegeben hat.

Das Gericht wertete die in Sachsen-Anhalt angeführten Gründe als verfassungsrechtlich nicht tragfähig, um eine Abweichung von den Feststellungen der KEF zu rechtfertigen. Dies gelte insbesondere für die vorgenommene Verknüpfung mit allgemeinen medienpolitischen Zielen im Rahmen der Strukturreform.

Bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung hat der Senat die Höhe des Rundfunkbeitrages mit Wirkung vom 20. Juli 2021 auf die von der KEF empfohlene Höhe von 18,36 Euro pro Monat festgesetzt.

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