“Deutlichen Nachholbedarf” – Kinderschutzbund möchte Kinderrechte in der Landesverfassung

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Kinder in einer Kita - foto: dpa

MAINZ. Nach dem Scheitern der Pläne zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz dringt der Kinderschutzbund Rheinland-Pfalz auf eine Änderung der Landesverfassung.

Auch dort gebe es «deutlichen Nachholbedarf», erklärte am Mittwoch der Landesvorsitzende Christian Zainhofer in Mainz. So gebe es in der Landesverfassung bislang weder «die eindeutige Pflicht, Kinder in den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, noch ein klares Bekenntnis zum Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln, soweit es die Rechte der Kinder betrifft».

Nach dem «kläglichen Aus» der Bemühungen um Kinderrechte im Grundgesetz müssten Landesregierung und Landtag jetzt ein Zeichen setzen, forderte Zainhofer. Rheinland-Pfalz müsse den Beispielen Hessen und Bremen folgen.

Die Fraktionen im Bundestag konnten sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine Verfassungsänderung einigen. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) gescheitert.

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