Stadt Trier und Kreis aktuell: Inzidenzwerte und Infektionen – Mehr als 100 000 Erstimpfungen

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 7 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 2 aus dem Landkreis und 5 aus der Stadt Trier.

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI 03.20 Uhr):

Stadt Trier: 25,1                   Landkreis Trier-Saarburg: 24,8

Aktuelle Impfquote in Stadt und Kreis: Mehr als 100.000 Erstimpfungen

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 10:30 Uhr) 54.687 Erstimpfungen und 29.689 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 39,1 % bei Erstimpfungen (101.670 Personen) und 17,6 % bei Zweitimpfungen (45.851 Personen).

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Seit gestern wurden dem Gesundheitsamt 7 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1499, davon 1394 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 76 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und ein Nachweis der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Zahl der infizierten und stationär versorgten Patienten sinkt weiter

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 321 – 4 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 227 im Landkreis und 94 in der Stadt Trier. 6 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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