Nicht zugelassene Medikamente, unsicheres Spielzeug, falsche Prüfsiegel: Das Hauptzollamt mahnt zur Vorsicht bei Bestellungen im Internet.
Verstöße gegen das Arzneimittel, die Produktsicherheit oder das Betäubungsmittelgesetz führten dazu, dass Postsendungen aus dem Verkehr gezogen würden, teilte das Hauptzollamt in Saarbrücken am Montag mit. In den ersten beiden Märzwochen wurden den Angaben zufolge im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz bei Zollkontrollen knapp 150 Verstöße festgestellt.
Der Großteil bezog sich nach Angaben einer Sprecherin auf in Deutschland nicht zugelassene Medikamente wie Tabletten gegen Kopf- oder Bauchschmerzen. Bei im Internet bestellten Arzneimitteln sei Verbrauchern oft nicht klar, was in Deutschland erlaubt sei. Probleme gebe es beispielsweise bei Arzneimitteln mit gleichem oder ähnlichem Namen, aber anderer als in Deutschland zugelassener Zusammensetzung.
Stellt der Zoll den Angaben zufolge bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Seien sie gefährlich oder nicht gesetzeskonform, würden sie aus dem Verkehr gezogen, hieß es.