MAINZ. In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ist es vor der Landtagswahl am 14. März zu einer Panne gekommen: Bis zu rund 200 Wähler haben ihre beantragten Briefwahlunterlagen doppelt bekommen.
Wie die Landeswahlleitung in Bad Ems am Donnerstag mitteilte, seien weitere derartige Fälle in Rheinland-Pfalz vorerst nicht bekannt. Dies scheint jedoch nicht ganz zu stimmen. Lokalo.de liegt ebenfalls ein Fall aus der Stadt Trier vor, in welchem der Wähler doppelte Wahlunterlagen erhielt – ob dies ein Einzelfall ist, ist derzeit nicht bekannt.
Doppeltes Wählen gilt als Wahlfälschung: Laut Strafgesetzbuch drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft.















