BAD EMS. Die Landtagswahl am 14. März kann nach Einschätzung des Landeswahlleiters Marcel Hürter auch bei einer Verschärfung der Pandemie-Situation nicht ausschließlich über Briefwahl organisiert werden.
Die Voraussetzungen dafür seien zurzeit nicht gegeben, teilte Hürter am Mittwoch in Bad Ems mit.
In den vergangenen Tagen gab es Anträge von 13 Kreiswahlleitungen für eine ausschließliche Briefwahl, wie der Landeswahlleiter mitteilte. Außerdem hätten sich auch mehrere Bürgermeister dafür ausgesprochen.
Die Ende 2020 verabschiedete Änderung des Landeswahlgesetzes habe die Bedingungen für die ausschließliche Briefwahl in einzelnen Stimmbezirken oder Wahlkreisen – also regional begrenzt – geschaffen, erklärte Hürter. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben komme die ausschließliche Briefwahl aber nur als Ultima Ratio in Betracht. Eine ausschließliche Briefwahl könne nur angeordnet werden, wenn das öffentliche Leben insgesamt regional weitgehend zum Erliegen gekommen sei.
Bei der Prüfung von entsprechenden Anträgen sei eine Gesamtabwägung zu treffen, erklärte Hürter. Dabei müsse auch die verfassungsrechtliche Bedeutung der Öffentlichkeit der Wahl berücksichtigt werden, die so nur im Wahllokal sichergestellt werden könne. Eine Entscheidung nur auf der Grundlage etwa von Inzidenzwerten sei nicht möglich.
Ein Hygienekonzept stellt nach Angaben des Landeswahlleiters sicher, dass Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe vor Ort vor gesundheitlichen Risiken geschützt seien. Das Konzept, das die Landeswahlleitung in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium erstellt habe, werde laufend angepasst. Hürter verwies darauf, dass alle Wahlberechtigten neben der Urnenwahl auch die Möglichkeit hätten, ohne Angabe von Gründen Briefwahl zu beantragen.