Weniger Zwangsräumungen in Rheinland-Pfalz veranlasst

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Eine Person drückt eine Klingel an einem Wohnhaus; Symbolbild dpa

In Rheinland-Pfalz sind im Jahr 2019 mit knapp 2400 Vollstreckungsanträgen weniger Zwangsräumungen von Wohnungen und Geschäftsräume veranlasst worden als in den Jahren zuvor. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay hervor.

Demnach wurden 2019 in Rheinland-Pfalz 2375 Vollstreckungsanträge gemeldet. Das sind 123 weniger als 2018, was einem Rückgang von etwa fünf Prozent entspricht. Ob Gerichtsvollzieher die Räumungsaufträge auch tatsächlich durchführten, wurde nicht erfasst.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie hatte der Deutsche Mieterbund in Rheinland-Pfalz zuletzt davor gewarnt, dass mehr Menschen obdachlos werden könnten, da sich die wirtschaftliche Situation vieler Menschen verschlechtert habe.

Während der Zeit der ersten Corona-Beschränkungen im Frühjahr konnte Mietern nicht gekündigt werden, wenn sie wegen der Pandemie ihre Miete nicht zahlen konnten. Die Zahlung mussten sie allerdings später nachholen. Die Regelung galt ab April, lief aber Ende Juni aus.

Eine Zwangsräumung kann erst durchgesetzt werden, wenn der Mieter trotz einer wirksamen Kündigung die Wohnung nicht verlässt und der Vermieter mit einer Räumungsklage einen Räumungstitel erwirkt.

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