REGION TRIER. Die Verurteilungen wegen Angriffen auf Polizisten, Justizbeamte, Feuerwehrleute und Sanitäter sind in Rheinland-Pfalz deutlich gestiegen.
„Tätliche Angriffe auf Beamte der Polizei, der Rettungsdienste oder der Justiz müssen von den Strafverfolgungsbehörden konsequent aufgeklärt und die Täterinnen und Täter einer angemessenen Bestrafung zugeführt werden“, sagte Justizminister Herbert Mertin (FDP) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz anlässlich der Aktionstage der Landesregierung gegen Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. „Ich habe volles Vertrauen, dass die Staatsanwaltschaften des Landes diesem gesetzlichen Auftrag uneingeschränkt nachkommen.“
485 Menschen waren wegen solcher Angriffe 2019 verurteilt worden – 243 von ihnen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und 242 wegen tätlicher Angriffe. Im Vorjahr waren es nur 299 gewesen, wie das Ministerium mitteilte.
Dazu kamen 2019 noch 22 Verurteilungen wegen Widerstands oder tätlicher Angriffe auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen. Dieser Paragraf wurde Mitte 2017 eingeführt. Diese Verurteilungen werden daher erst seit 2018 statistisch erfasst. Damals waren es 16 Verurteilungen.
Polizisten, Justizbedienstete und Rettungskräfte aber auch Amtsträger sind nach den Feststellungen des Ministeriums vermehrt Straftaten bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten ausgesetzt. Die konsequente Verfolgung und Ahndung vorsätzlicher Straftaten gegen diese Menschen sei ein wichtiges Anliegen der Allgemeinheit, stellt das Justizministerium fest.
Einstellungen der Verfahren oder der Verweis auf den Privatklageweg wegen Geringfügigkeit schieden in diesen Fällen in der Regel aus. Bei vorsätzlichen Straftaten gegen Polizeibeamte, Justizbedienstete, Rettungskräfte und andere Amtsträger sei die Strafverfolgung grundsätzlich im öffentlichen Interesse.
Zum Thema: Deutlicher Anstieg: Tätliche Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte nehmen immer mehr zu
Ja, wir lebten einst in einem friedlichen Land, bis die Dame aus der Uckermark die Tore öffnete, und Menschen aus allen Kulturen unseren Sozialstaat fluteten. Mir tun meine Kinder und Enkelkinder leid.
So ein undifferenziertes Gesabbel erfüllt übrigens den Straftatbestand der Volksverhetzung. Ich gehe davon aus, dass man bei lokalo die IP-Adresse hat, um feststellen zu können, wo das herkommt. Ansonsten werde ich das übernehmen.
Übrigens macht sich lokalo.de hier der Beihilfe schuldig, da solche Kommentare von der Redaktion freigeschaltet werden müssen.
Sind Sie Hobbyjurist, oder warum verzapfen Sie hier so einen Unsinn?
Wollen Sie es herausfinden?
PS: schlagen Sie doch einfach §130 StGB nach, dann sehen Sie es selbst.
Sind sind wirklich Hobbyjurist!
Mal abgesehen davon, ob man den Kommentar der Dame gut oder schlecht findet.
Wären Sie Jurist, dann wüssten Sie, dass lokalo.de gegen die DSGVO verstoßen würde, wenn die vollständige IP gespeichert wird.
Als Nicht-Jurist würde ich sagen, wenn Sie sich § 130 StGB mal durchlesen, dass Maria den Straftatbestand nicht erfüllt. Der Kommentar richtet sich nicht gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe.
Lesen Sie sich jedoch § 240 StGB durch, würde ich sagen, dass Sie den Straftatbestand der Nötigung gegenüber lokalo.de erfüllen.
Aber vielleicht kann hier ein echter Jurist aufklären und unseren Gerichten eventuell Arbeit ersparen.
Es gab in den letzten Jahren unzählige Gerichtsurteile wegen Volksverhetzung, weil Menschen im Internet Flüchtlinge im Allgemeinen verunglimpft und herabgewürdigt haben. Hier mal ein paar Auszüge, die durch die Medien gingen:
„Facebook-Hetzer muss 7.500 Euro zahlen“
https://www.br.de/nachricht/rechtsaussen/volksverhetzung-mann-tettenweis-gericht-passau-102.html
„Zwei Männer wegen Online-Hetze gegen Flüchtlinge verurteilt“
https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Zwei-Maenner-wegen-Online-Hetze-gegen-Fluechtlinge-verurteilt-id52727186.html
„Putzfrau hetzt auf Facebook gegen Flüchtlinge und landet vor Gericht“
https://www.merkur.de/lokales/dachau/dachau-ort28553/hetze-gegen-fluechtlinge-auf-facebook-putzfrau-landet-vor-gericht-10026508.html
„Strafe wegen Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook“
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ludwigsburger-amtsgericht-strafe-wegen-hetze-gegen-fluechtlinge-auf-facebook.c829461a-6ad6-468e-977e-c53f7d6c385e.html
„“Flüchtlinge ertränken“ – Frau muss 900 Euro Strafe zahlen“
https://rp-online.de/digitales/internet/urteil-wegen-volksverhetzung-fluechtlinge-ertraenken-frau-muss-900-euro-strafe-zahlen_aid-19603721
Scheinbar gibt es in Deutschland nicht mehr nur 80 Millionen Bundestrainer und 80 Millionen Virologen, sondern mittlerweile auch 80 Millionen Juristen.
Und welches dieser Urteile wollen sie hier subsumieren
An welcher Stelle meint Maria denn Flüchtlinge?
Sprechen Sie den Franzosen etwa Kultur ab?
Sie fordert auch nicht auf, in irgend einer Weise etwas zu unternehmen.
Mir ist es am Ende auch egal. Ich bin weder Jurist noch Maria. Sollen die es halt vor Gericht ausfechten. Ich verabschiede mich aus der Diskussion.
Na dann mach mal du Witzbold, da wird dir aber die Freiwillige Feuerwehr was husten.
Mir tun deine Kinder und Enkelkinder auch leid, mit so einem von Hass zerfressenen Menschen verwandt sein zu müssen.
Meines Erachtens alles sachlich richtig! Wenn’s auch dem ein oder anderen gutmenschen nicht gefällt!
Jede Verurteilung eines Angreifers an einer Rettungskraft, ist eine begrüßenswerte Verurteilung. Ich hoffe es gibt noch mehrere dieser Urteile.
Wenn man 2015 behördlicherseits mit der Vehemenz verfahren wäre mit der man jetzt verfährt hätte man jedenfalls die Kontrolle über unsere Grenzen nicht verloren.
Hat alles nix mit nix zu tun.
War das jetzt auch strafbewehrt oder durfte ich das noch schreiben?