Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück – Freispruch im Ring-Prozess ist rechtskräftig

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Eine Glasscheibe mit dem Logo der Rennstrecke "Nürburgring".

Ein weiteres Kapitel in der komplexen juristischen Aufarbeitung der spektakulär gescheiterten Privatfinanzierung des Nürburgring-Ausbaus ist geschlossen. Rund dreieinhalb Monate nach dem Freispruch für den Schweizer Geschäftsmann Urs Barandun im Prozess um Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der 2009 geplatzten Finanzierung zog die Staatsanwaltschaft ihre Revision zurück. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte das Landgericht Mainz am Dienstag mit.

Barandun war vorgeworfen worden, Verantwortlichen der Nürburgring GmbH wissentlich zwei ungedeckte Schecks über insgesamt angeblich 100 Millionen US-Dollar eines vermeintlichen schwerreichen US-Milliardärs überreicht zu haben. Barandun hatte die Vorwürfe stets bestritten, sein Verteidiger plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sprach sich im Plädoyer für eine Geldstrafe von 12 600 Euro aus.

Nach der geplatzten Privatfinanzierung des Ring-Ausbaus musste seinerzeit das Land Rheinland-Pfalz einspringen, in Folge dessen trat der damalige Landesfinanzminister Ingold Deubel (SPD) zurück. Er wurde später wegen Untreue zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Über seine Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch nicht entschieden.

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