Bordell-Betreiber klagen gegen Prostitutionsverbot

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Eine Dame sitzt in einem Bordell - Symbolbild; Foto: dpa

SAARLOUIS. Betreiber eines Bordells im Saarland klagen gegen das im Zuge der Corona-Pandemie von der saarländischen Landesregierung verordnete Prostitutionsverbot. Dieses sei «mit Blick auf den damit verbundenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu rechtfertigen», erklärten sie in einem Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes laut Mitteilung vom Mittwoch. Eine Entscheidung im Eilverfahren sei «relativ zeitnah» zu erwarten, sagte die Sprecherin des Gerichts in Saarlouis.

Die Bordellbetreiber aus dem Kreis Saarlouis fühlten sich vor allem gegenüber anderen «körpernahen Dienstleistern» wie Friseuren, Nagelstudios, Kosmetikstudios und Massagesalons ungerechtfertigt ungleich behandelt, hieß es in einer Mitteilung. Denn diese dürften mit entsprechenden Hygieneregeln arbeiten.

Die Bordellbetreiber hätten auch ein umfangreiches Schutz- und Hygienekonzept für die betrieblichen Ausübung erarbeitet: Wenn dieses angewendet werde, sei «ein vollständiges Verbot ihres Gewerbes unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten nicht geboten», hieß es.

Nach Angaben des Gerichts ist es das erste Mal, dass sich Betreiber eines Bordellbetriebs mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wenden (Aktenzeichen 2 B 201/20 und 2 C 200/20).

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