KAISERSLAUTERN. Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein Angeklagter vom Landgericht Kaiserslautern zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Richterspruch sei noch nicht rechtskräftig, sagte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt am Mittwoch.
Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Mann im September 2019 seinen früheren Vermieter mit dem Hammer angegriffen und am Kopf verletzt hatte. Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten Totschlags ließ sich nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert.
Die Verteidigung hatte betont, sie halte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren für genug.