TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen Angeklagten wegen des Betruges in 356 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Januar 2018 in Trier und andernorts in (mindestens) 646 Fällen einen Betrug begangen zu haben.
Der Angeklagte soll mit zwei weiteren Angeklagten über eine Homepage mobile Endgeräte (zB Smartphones, Tablets, etc.) angeboten haben. Dies, obwohl ihm bekannt gewesen sein soll, dass er aufgrund der schlechten finanziellen Verhältnisse der betriebenen GmbH die Bestellungen nicht mehr vollumfänglich bedienen kann. Entsprechend soll es in einer Vielzahl von Fällen nicht zu Lieferungen der Geräte gekommen sein. Hierbei soll er auch in Kauf genommen haben, dass eine Rückzahlung des Kaufpreises an die jeweiligen Kunden nicht möglich sein würde, sofern diese ihr Widerrufs- oder Rücktrittsrecht ausüben würden. Hierdurch wurde ein Umsatz von 281.134,19 Euro gemacht.
In 356 Fällen stimmte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu.
Das Verfahren wurde gegenüber zweien der drei Angeklagten insgesamt eingestellt. Gegenüber dem Verurteilten wurden die nicht verurteilten Taten ebenfalls eingestellt.
Das Gericht beschloss ebenfalls eine Einziehung des Vermögens des Angeklagten in Höhe von 178.534,47 Euro.
Wie das Landgericht mitteilte, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.