Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium bereitet eine weitere Rechtsverordnung zu den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vor. Die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) soll die Beschlüsse umsetzen, die am Mittwoch von Bund und Ländern vereinbart wurden, wie eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag mitteilte. Die Verordnung werde voraussichtlich bis Freitag veröffentlicht.
Die seit dem 24. März geltende strenge Kontaktbeschränkung, wonach der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur «alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands» gestattet ist, wurde bis zum 3. Mai verlängert. In Schulen soll der Unterricht vom 27. April an stufenweise wieder beginnen. Zahlreiche Läden, die wegen der Verbreitung des Coronavirus geschlossen werden mussten, dürfen ab Montag unter Auflagen wieder öffnen, sofern die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigt. In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr wird das Tragen von Mund-Nasen-Masken dringend empfohlen.
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